Full text: Friedrich der Vorläufige, die Zietz und die Anderen.

Vertrag. Man läßt sich die Sache, wenn nur die eigenen 
Leute dafür an die Krippe kommen, gerne das Geld der 
Steuerzabler kosten. Die Regierung Erzberger-Bauer bringt 
also ein Gesetz ein, wonach sämtlichen Regierungsbeamten im 
Reiche, die über 65 ZJahre alt sind, dann aber auch allen 
jüngeren, die nicht republikanisch gesinnt sind, nahegelegt 
wird, sich jetzt pensionieren zu lassen. Man verspricht ihnen, 
wenn sie so den Platz für andere freimachen, großmütig 10 v. H. 
Zuschlag zu ihrem Ruhegehalt, und man wickelt sie bis an 
den Hals in Phrasenwolle ein: Erzberger tut so, als handele 
die Regierung aus zarter Rücksichtnahme auf die Meinungs- 
freiheit, während sie in der Tat nur das Recht der Beamten, 
lebenslänglich angestellt zu sein, mit Füßen tritt. Auch tue, 
so meint er, eine Verjüngung des Beamtenkörpers dringend 
not. Wenn so etwas unter dem „alten Regime“, wo wir noch 
im Golde schwammen, gesagt worden wäre, so hätte sich wilde 
Entrüstung gegen das „Anschwellen des Pensionsfonds“ ge- 
äußert. Heute aber, wo wir in ärgsten Finanznöten leben, 
kann man ungezählte Millionen der Steuerzahler hinaus- 
werfen. Die Berschleuderung der öffentlichen Gelder nimmt 
immer ungeheuerlichere Formen an. Sind die Beamten aber 
erst einmal verabschiedet, dann gewährleistet ihnen niemand, 
daß sie das Ruhegehalt auch tatsächlich dauernd erhalten, denn 
da hat noch die Entente ein Wörtchen mitzusprechen; und 
Herr Erzberger wird nötigenfalle lediglich bedauernd die 
Achseln zucken und sagen, an ihm läge es nicht. 
Wie die Beamtenvorlage, so geht auch das Gesetz über die 
Entschädigung der aktiven Offiziere, Unteroffiziere und Kapi- 
tulanten zur weiteren Behandlung nach der Beratung im 
Plenum an den Ausschuß. Hier handelt es sich freilich nicht 
um Vergrößerung der Staatskrippe, sondern bereits um ihre 
Verkleinerung auf Befehl der Entente. Unsere gesamte deut- 
sche Armee wird kleiner sein als allein die französische Be 
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