Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Dörfern und Städten. Auch zog er in die durch die Slavenkämpfe ver- 
ödeten Gegenden niederrheinische und flandrische Kolonisten, die durch 
überschwemmungen aus ihrem Vaterlande vertrieben worden waren. 
Noch erinnern die Namen der von ihnen angelegten Ortschaften Kem- 
berg (Kammerich, Cambra), Brück (Brügge) und vor allem des von ihnen 
entwässerten Gebietes des Fläming an ihre alte Heimat. 
Mit dem am 18. November 1170 erfolgten Tode Albrechts des 
Bären zersplitterte sich seine ansehnliche Macht unter seine fünf Söhne. 
Am besten kam noch der älteste, Otto, weg, der außer der Altmark 
noch Brandenburg erhielt, das seit der Erwerbung durch seinen Vater 
die Würde eines Herzogtums trug; auch war der Markgraf von 
Brandenburg Erzkämmerer des Reiches. Wir wissen, daß die Mark 
bis 1320 im Besitze der Nachkommen Ottos geblieben ist, um dann 1323 
für die nächsten fünfzig Jahre in den Besitz des wittelsbachischen Hauses 
überzugehen. Reicher, wenn auch räumlich nicht so groß, war das 
Erbe Hermanns, der in Thüringen das weimar-orlamündische Gebiet 
zugedacht bekam, also Orlamünde, Rudolstadt, Arnstadt, Weimar, die 
Plassenburg, Kulmbach, Hof, Wiehe u. a. Dietrich wurde mit einigen 
Stücken des billungischen Erbgutes, u. a. mit Burgwerben bei Weißen- 
fels, abgefunden. Albrecht, dessen Tochter die Gattin Ottos des 
Reichen von Meißen wurde, erbte den einen Teil der askanischen Be- 
sitzungen mit Ballenstedt, Bernhard den andern mit Aschersleben und 
die vom Vater erworbenen Teile der älteren Ostmark zwischen Saale 
und Elbe. Ihm, der also nur ein kleines Gebiet beherrschte, wurde 
durch die Gnade des Kaisers Friedrich nach dem Sturze Heinrichs 
des Löwen die sächsische Herzogswürde verliehen; freilich das Gebiet 
des Löwen fiel zum größeren Teil an den Erzbischof Philipp von 
Köln; auch die sächsischen Bischöfe waren nicht säumig, einige Gebiete 
als ihre Stiftslehen in Anspruch zu nehmen. 
So kam es, daß Bernhard, der mit dem Zugreifen etwas gezögert 
hatte, außer dem Herzogstitel und dem Amte eines Reichserzmarschalls 
die Lehnsoberhoheit über Lauenburg und in einigen Grafschaften Hol- 
steins erhielt, ohne sich jedoch dort je wirklich landesherrlicher Macht 
zu erfreuen; ebenso übte er die Vogtei über einige geistliche Stister 
aus. Als dann 1189 Heinrich der Löwe wieder zurückkehrte, um sich 
seine alte Stellung zu erwerben, traf sein Grimm namentlich den
	        
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