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Dörfern und Städten. Auch zog er in die durch die Slavenkämpfe ver-
ödeten Gegenden niederrheinische und flandrische Kolonisten, die durch
überschwemmungen aus ihrem Vaterlande vertrieben worden waren.
Noch erinnern die Namen der von ihnen angelegten Ortschaften Kem-
berg (Kammerich, Cambra), Brück (Brügge) und vor allem des von ihnen
entwässerten Gebietes des Fläming an ihre alte Heimat.
Mit dem am 18. November 1170 erfolgten Tode Albrechts des
Bären zersplitterte sich seine ansehnliche Macht unter seine fünf Söhne.
Am besten kam noch der älteste, Otto, weg, der außer der Altmark
noch Brandenburg erhielt, das seit der Erwerbung durch seinen Vater
die Würde eines Herzogtums trug; auch war der Markgraf von
Brandenburg Erzkämmerer des Reiches. Wir wissen, daß die Mark
bis 1320 im Besitze der Nachkommen Ottos geblieben ist, um dann 1323
für die nächsten fünfzig Jahre in den Besitz des wittelsbachischen Hauses
überzugehen. Reicher, wenn auch räumlich nicht so groß, war das
Erbe Hermanns, der in Thüringen das weimar-orlamündische Gebiet
zugedacht bekam, also Orlamünde, Rudolstadt, Arnstadt, Weimar, die
Plassenburg, Kulmbach, Hof, Wiehe u. a. Dietrich wurde mit einigen
Stücken des billungischen Erbgutes, u. a. mit Burgwerben bei Weißen-
fels, abgefunden. Albrecht, dessen Tochter die Gattin Ottos des
Reichen von Meißen wurde, erbte den einen Teil der askanischen Be-
sitzungen mit Ballenstedt, Bernhard den andern mit Aschersleben und
die vom Vater erworbenen Teile der älteren Ostmark zwischen Saale
und Elbe. Ihm, der also nur ein kleines Gebiet beherrschte, wurde
durch die Gnade des Kaisers Friedrich nach dem Sturze Heinrichs
des Löwen die sächsische Herzogswürde verliehen; freilich das Gebiet
des Löwen fiel zum größeren Teil an den Erzbischof Philipp von
Köln; auch die sächsischen Bischöfe waren nicht säumig, einige Gebiete
als ihre Stiftslehen in Anspruch zu nehmen.
So kam es, daß Bernhard, der mit dem Zugreifen etwas gezögert
hatte, außer dem Herzogstitel und dem Amte eines Reichserzmarschalls
die Lehnsoberhoheit über Lauenburg und in einigen Grafschaften Hol-
steins erhielt, ohne sich jedoch dort je wirklich landesherrlicher Macht
zu erfreuen; ebenso übte er die Vogtei über einige geistliche Stister
aus. Als dann 1189 Heinrich der Löwe wieder zurückkehrte, um sich
seine alte Stellung zu erwerben, traf sein Grimm namentlich den