Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1851 Anträge der Großmächte im Bundestag. 111 
zu richten, die Bestimmungen ihrer Verfassungen und Gesetze, 
sowie ihr eigenes Verhalten in Fragen der öffentlichen 
Ordnung mit den Grundgesetzen des Bundes und der bundes- 
mäßigen Verpflichtung, die allgemeine Sicherheit nicht zu 
gefährden, in ÜUbereinstimmung zu bringen; die Versammlung 
wolle einen eigenen Ausschuß bestellen, welcher über die zu 
einer solcher Einwirkung geeigneten Maaßregeln schleunigst 
Bericht erstatten wird. Sollte der erlassenen Aufforderung 
nicht bereitwillig Folge geleistet werden, so würden die 
bundesgesetzlichen Mittel ergriffen, und vorerst Bundescom- 
missionen mit entsprechender Vollmacht in die betreffenden 
Staaten gesandt werden. Hieran schloß sich ein zweiter An- 
trag, unter Vorbehalt weiterer Maaßregeln alle communisti- 
schen und republikanischen Druckschriften von Bundeswegen 
sofort zu verbieten. 
Es. war eine umfassende und gründliche Cur, welche 
hier den von der demokratischen Epidemie ergriffenen Staaten 
in Aussicht gestellt wurde: ein mobiles Truppencorps zum 
Bundesschutz, eine Bundespolizei, Bundesverfügungen gegen 
dieschlechte Presse, Bundesmaaßregeln gegen mißliebige Landes- 
verfassungen. Wurde dies Alles verwirklicht, so erhielt Deutsch- 
land in der That eine Centralgewalt von einer Herrscher- 
macht über die Einzelstaaten, wie sie die Majorität der Pauls- 
kirche ihrem deutschen Kaiser nicht entfernt zugedacht hatte, 
nämlich statt einer fest begrenzten kaiserlichen Regierung eine 
thatsächlich unbegrenzte Central-Bundespolizei. Die Mit- 
glieder des Ausschusses, welchem die Anträge zur Begut- 
achtung überwiesen worden (außer Osterreich und Preußen 
noch Bayern, Sachsen, Hannover, Baden und Darmstadt), 
erwogen die Angelegenheit denn auch mit sehr gemischten
	        
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