Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

1861 Schmerling und Rechberg über Fröbel's Reformplan. 411 
vor. Schmerling war einverstanden. Denn, wurde bemerkt, 
dieser Wechsel gibt dem Ganzen einen provisorischen Charakter 
und erleichtert im günstigen Augenblick den Übergang zum 
Erbkaiserthum. Daß die außerdeutschen Nebenländer deutscher 
Fürsten unter der Garantie des Reiches stehen, und daß dann 
Osterreich und Preußen auf ihr selbständiges Kriegsrecht ver- 
zichten müßten, erschien Schmerling selbstverständlich. Er- 
freulich däuchte ihm auch ein Bundesgericht: wir vernehmen 
nichts von einer Erörterung der großen Schwierigkeiten der 
Sache. Die Competenz der Reichsgewalt wurde nach der 
schon damals üblichen Schablone auf Auswärtiges, Krieg, 
Handels= und Verkehrswesen abgegrenzt. Fröbel sollte hienach 
einen Verfassungsentwurf unter dem unscheinbaren Titel von 
Ergänzungen zur Bundes= und zur Wiener Schlußacte aus- 
arbeiten. 
Graf Rechberg stand der Sache sehr viel bedenklicher 
und kühler als Schmerling gegenüber. Er war zweifelhaft, 
ob Osterreich zu einer Initiative in der Bundesreform berufen 
sei, ob es den ständigen Vorsitz im Bunde opfern dürfe. Dabci 
fühlte er sich unsicher, weil sein erster Berather in deutschen 
Angelegenheiten, Hofrath von Biegeleben, gerade damals schwer 
krank lag. Immer aber war ihm, nach den Niederlagen von 
1859, jede Anregung willkommen, die ihm populären Beifall 
in Aussicht stellte, und eben jetzt wurde er noch von einer 
andern Seite zu deutschen Reformen aufgemahnt. 
In der sächsischen Kammer war ein Antrag auf deutsche 
Centralgewalt und Volksvertretung vorgekommen. Herr von 
Beust, wie wir wissen, überzeugt von der Nothwendigkeit, 
regierungsseitig für etwas Reform zu sorgen, beschloß, nicht 
länger zu zandern, und entwarf einen deutschen Verfassungs-
	        
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