Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Zweiter Band. (2)

530 Preußen und Rußland. 1863 
starke und zuverlässige Polizeiwachen zur Verfolgung der ge- 
schlagenen, zur Verhinderung neuer Rottirungen. Die geheime 
Nationalregierung antwortete mit der Einsetzung von Revo- 
lutionstribunalen in jedem polnischen und lithauischen Bezirk, 
welche die Feinde der nationalen Freiheit in summarischem 
Verfahren und unter Verwendung jedes Mittels aus dem 
Wege räumen sollten. Darauf setzte der neue Gouverneur 
von Lithauen, General Murawieff, ein einsichtiger, herrischer 
und eisenharter Mann, Terrorismus gegen Terrorismus, ver- 
mittelst einer bis in das Kleinste geregelten und mit Voll- 
macht über Leben und Tod ausgestatteten militärischen Ver- 
waltung. So entspann sich neben dem Guerillakrieg mit 
offenem Gefecht, in zahllosen Wiederholungen ein entsetzliches 
Ringen zwischen Schwert und Dolch, zwischen Kriegsgericht 
und Vehmgericht, zwischen Soldaten und Hänge-Gensdarmen, 
wie der Volksmund die Agenten des Nationalcomité's be- 
zeichnete. Der endliche Ausgang konnte nicht zweifelhaft sein; 
in der öffentlichen Meinung Europas mischten sich Abscheu und 
Bewunderung; die drei Mächte aber hielten es für unmöglich, 
der Fortdauer des furchtbaren Zustandes unthätig zuzuschauen. 
Unter solchen Umständen erwog auch Kaiser Alexander 
in zusammenfassendem Überblick seine Lage und die dadurch 
geforderten Entschlüsse. Von seinen Gesandten erfuhr er die 
unter den drei Gegnern besprochenen Forderungen, darunter 
mehrere, die er als unverträglich mit der Ehre Rußlands 
erkannte, so daß deren Ablehnung bei ihm unerschütterlich 
fest stand. Was aber dann? Er vernahm von jenen Plänen 
einer französischen Landung an den Ostseeküsten; es wurde 
ihm der Monat August als der voraussichtliche Beginn der 
Operationen bezeichnet. So sehr er den Krieg zu vermeiden
	        
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