Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

Rechberg geht darauf ein: 209 
helfen, ihre alte Verbindung wieder herstellen und nur eine 
Personalunion mit Dänemark bestehen lassen. Von Augusten- 
burg könne natürlich keine Rede sein, da dessen Einsetzung 
von Europa nicht geduldet würde. Wie würde bei solchen 
Conflicten Napoleon, der sie im Stillen herbeizuführen suche, 
im Trüben fischen! Man müsse also den Hetzereien des Bundes- 
tags kräftig zuvorkommen und ihm seine Incompetenz zur 
Regelung der Erbfolgefrage scharf zu Gemüthe führen. Alles 
komme darauf an, der Einigkeit zwischen Osterreich und 
Preußen feste Dauer zu geben. 
So war er denn höchlich erfreut, als Werther ihm den 
Erlaß vom 5. Januar mittheilte und ihm vorschlug, den In- 
halt in bindender Form zu verabreden. Da die preußische 
Regierung für jetzt keine Lossage vom Londoner Protokolll 
und keine Zerreißung der dänischen Integrität begehrte, so 
war ihm das gegen die Novemberverfassung beantragte 
Zwangsverfahren vollkommen genehm. In einem von dem 
Kaiser präsidirten Ministerrath am 10. Januar wurde dem- 
nach über den Entwurf einer Punctation mit Preußen nebst 
entsprechender Weisung an Karolyi Beschluß gefaßt. Mit 
aufrichtiger Befriedigung, hieß es in der letztern, haben wir 
wahrgenommen, daß auch Preußen sich nicht für Lossagung 
vom Londoner Vertrage, sondern für Beharren auf dem bis- 
herigen Wege entschieden hat: in diesem Hauptpunkte einig, 
sind wir bereit, auf Preußens weitere Vorschläge einzugehen. 
Die Purctation sagte dann, daß die beiden Regierungen in 
dem Wunsche, die Übereinstimmung ihrer Schritte durch eine 
bindende Verabredung zu sichern, sich über folgende Bestim- 
mungen verständigt hätten: 1. Aufforderung an Dänemark, 
die Novemberverfassung binnen 48 Stunden zurückzunehmen; 
v. Sybel, Begründung d. deutschen Reiches. 11I. 14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.