Verhandlungen des Grafen Goltz. 231
reichs aus dem deutschen Bunde, neben dem Bundestag ein
Bundesparlament, preußischer Heerbefehl im deutschen Norden.
Das wäre nichts als die rechtliche Sanction der thatsächlich
vorhandenen Lage. Aber wäre es auch eine Entschädigung
für das vergossene Blut? Würde die öffentliche Meinung
zufrieden sein? Wäre es möglich, die Souveräne von Sachsen,
Kurhessen, Hannover, deren Ansehen bei ihren Unterthanen
so tief erschüttert ist, wieder einzusetzen?
Drouyn de Lhuys konnte trotz seiner entgegengesetzten
Gesinnung nicht umhin, diesen Sätzen eine gewisse Berechtigung
zuzuerkennen, und verhieß, sie dem Kaiser vorzutragen. Auf
Goltz's Frage, ob Napoleon an einen Congreß denke, ant-
wortete er mit bestimmter Verneinung. Im übrigen glaubte
Goltz wahrzunehmen, daß das französische Cabinet einer Ein-
verleibung Hannovers und Kurhessens sich nicht widersetzen,
aber auf der Erhaltung Sachsens ganz entschieden bestehen
würde. Gingen wir aber, bemerkte er in seinem Bericht über
das Gespräch, in dieser Richtung zu weit, so würden uns
französische Compensationsforderungen entgegentreten, die wir
zu vermeiden suchen müssen.
Am folgenden Tage, dem 6. Juli, hatte der Graf eine
längere Unterredung mit dem Kaiser, welcher seine Befriedigung
über das Antwort-Telegramm König Wilhelm's aussprach,
und nicht angenehm durch die Nachricht berührt schien, daß
General Gablenz zu directer Unterhandlung in das preußische
Hauptquartier gekommen sei. Mit lebhafter Ungeduld er-
wartete er Preußens nähere Bedingungen für Stillstand und
Frieden; die Ausführungen des Grafen hörte er freundlich
an, widersprach nicht, stimmte aber auch nicht zu.
Neues Gespräch des Grafen mit Drouyn de Lhuys am