Full text: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Fünfter Band. (5)

Verhandlungen des Grafen Goltz. 231 
reichs aus dem deutschen Bunde, neben dem Bundestag ein 
Bundesparlament, preußischer Heerbefehl im deutschen Norden. 
Das wäre nichts als die rechtliche Sanction der thatsächlich 
vorhandenen Lage. Aber wäre es auch eine Entschädigung 
für das vergossene Blut? Würde die öffentliche Meinung 
zufrieden sein? Wäre es möglich, die Souveräne von Sachsen, 
Kurhessen, Hannover, deren Ansehen bei ihren Unterthanen 
so tief erschüttert ist, wieder einzusetzen? 
Drouyn de Lhuys konnte trotz seiner entgegengesetzten 
Gesinnung nicht umhin, diesen Sätzen eine gewisse Berechtigung 
zuzuerkennen, und verhieß, sie dem Kaiser vorzutragen. Auf 
Goltz's Frage, ob Napoleon an einen Congreß denke, ant- 
wortete er mit bestimmter Verneinung. Im übrigen glaubte 
Goltz wahrzunehmen, daß das französische Cabinet einer Ein- 
verleibung Hannovers und Kurhessens sich nicht widersetzen, 
aber auf der Erhaltung Sachsens ganz entschieden bestehen 
würde. Gingen wir aber, bemerkte er in seinem Bericht über 
das Gespräch, in dieser Richtung zu weit, so würden uns 
französische Compensationsforderungen entgegentreten, die wir 
zu vermeiden suchen müssen. 
Am folgenden Tage, dem 6. Juli, hatte der Graf eine 
längere Unterredung mit dem Kaiser, welcher seine Befriedigung 
über das Antwort-Telegramm König Wilhelm's aussprach, 
und nicht angenehm durch die Nachricht berührt schien, daß 
General Gablenz zu directer Unterhandlung in das preußische 
Hauptquartier gekommen sei. Mit lebhafter Ungeduld er- 
wartete er Preußens nähere Bedingungen für Stillstand und 
Frieden; die Ausführungen des Grafen hörte er freundlich 
an, widersprach nicht, stimmte aber auch nicht zu. 
Neues Gespräch des Grafen mit Drouyn de Lhuys am
	        
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