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den Altardienst und noch geringeres als das verrichten. Aber eben
nur als freier Mann. Ohne gesellschaftlichen und ohne amtlichen
Zwang. Wo die Schule diese Stellung hat, kann man es dem CLehrer
persönlich überlassen, ob und wie er sich als dienendes Glied der Kirche
betätigen will, soweit sein Kmt dadurch nicht leidet. Überzeugte
Politiker verteilen auch Stimmzettel an den Wahllokalen und leisten
Schlepperdienste. Eine freie äußere Stellung vorausgesetzt, bedeutet
die innere Stellung zu der Sache, der man dient, alles.
Es gab Zeiten, in denen die Lehrerschaft die niederen Nirchen-
dienste scharf bekämpfen mußte. hier und da ist diese Stellungnahme
auch heute noch notwendig. Knderswo ist bereits eine freiere Stellung-
nahme dazu möglich. In dem Kugenblicke, wo man die Schule von
dem letzten Reste der Unterordnung unter die Kirche befreit hat,
hat ddie Lehrerschaft keine Deranlassung mehr, der Kirche irgend-
welche Derlegenheiten durch Derweigerung von angemessenen
Diensten zu bereiten. Dann — aber auch erst dann — kann es
jeder in dieser hinsicht halten, wie es seiner Stellung zur Sache
entspricht.
IV. Schulverwaltung.
Die Schulverwaltung setzt sich aus drei nicht immer vollständig
vorhandenen und nicht gleichmäßig ausgebildeten Reihen von Organen
zusammen:
1. dem staatlichen Beamtenkörper, der vom Lehrer bis
zum Unterrichtsminister aufsteigt;
2. den besonderen Organen der Gemeinden bzw. der Schul-
gemeinden und kommunalen Derbände für die Be-
sorgung äußerer Schulangelegenheiten, insbesondere der
Schulunterhaltung, und zur Teilnahme an der inneren Schul-
verwaltung;