Full text : Auswahl für das Feld.

läßt,  gewinnt  in  dem  Selbstgefühle,  in  der  lebendigen,  praktischen
Vaterlandsliebe  der  Bürger  sittliche  Kräfte,  welche  ein  alleinherr—
schendes  Staatsbeamtentum  niemals  entfesseln  kann.  —  Sicher—
lich,  diese  Erkenntnis  war  eine  bedeutsame  Vertiefung  unserer  Freiheitsbegriffe,
  aber  sie  enthielt  keineswegs  die  ganze  Wahrheit.
Denn  fragen  wir,  wo  dies  Selfgovernment  aller  kleinen  örtlichen
Kreise  besteht,  so  entdecken  wir  mit  Erstaunen,  daß  die  zahlreichen
kleinen  Stämme  der  Türkei  sich  dieses  Segens  in  hohem  Maße
erfreuen.  Sie  zahlen  ihre  Steuern,  im  übrigen  leben  sie  ihrer
Neigung,  hüten  ihre  Schweine,  jagen,  schlagen  sich  gegenseitig  tot
und  befinden  sich  vortrefflich  dabei  —  bis  plötzlich  einmal  der
Pascha  unter  das  Völkchen  fährt  und  durch  Pfählen  und  Säcken
handgreiflich  erweist,  daß  die  Selbstregierung  der  Gemeinden  ein
Traum  ist,  wenn  nicht  die  oberste  Staatsgewalt  innerhalb  fester
gesetzlicher  Schranken  wirkt.

So  gelangen  wir  endlich  zu  der  Einsicht:  die  politische  Freiheit
ist  nicht,  wie  die  Napoleons  sagen,  eine  Zierde,  die  man  dem
vollendeten  Staatsbau  wie  eine  goldene  Kuppel  aufsetzen  mag,
sie  muß  den  ganzen  Staat  durchdringen  und  beseelen.  Sie  ist
ein  tiefsinniges,  umfassendes,  wohlzusammenhängendes  System  politischer
  Rechte,  das  keine  Lücke  duldet.  Kein  Parlament  ohne  freie
Gemeinden,  diese  nicht  ohne  jenes,  und  beide  nicht  auf  die  Dauer,
wenn  nicht  auch  die  Mittelglieder  zwischen  der  Spitze  des  Staates
und  den  Gemeinden,  die  Kreise  und  Bezirke,  verwaltet  werden
unter  Zuziehung  der  Selbsttätigkeit  unabhängiger  Bürger.  Diese
Lücken  empfinden  wir  Deutschen  seit  langem  schmerzlich  und  machen
soeben  die  ersten  bescheidenen  Versuche,  sie  auszufüllen.

Doch  ein  Staat,  beherrscht  von  einer  durch  die  Mehrheit  des
Volkes  getragenen  Regierung,  mit  einem  Parlamente,  mit  unabhängigen
  Gerichten,  mit  Kreisen  und  Gemeinden,  die  sich  selber
verwalten,  ist  mit  alledem  noch  nicht  frei.  Er  muß  seinem  Wirken
  eine  Schranke  setzen,  er  muß  anerkennen:  es  gibt  persönliche
Güter,  so  hoch  und  unantastbar,  daß  der  Staat  sie  nimmer  sich
unterwerfen  darf.  Spotte  man  nicht  allzudreist  über  die  Grund-15