Sachregister.
Begräbnißplätze, deren Unterhaltung in Westpreußen.
Beamte, (Forts.)
Amte. (ebend. d6 3. 14. 17—22. 25—39.) 77.
79—85. — vorgesetzte u. untergebene, Rüge und
Bestrafung der zwischen dens. vorgefallenen Ehrenkränkungen.
(ebend. §. 7.) 78. — Verfahren gegen
die bel dem Staatsministerium und Staatssekretariate
angestellten Unterbedienten. (ebend. §. 30.) 85.
— deögl. gegen Justizbeamte. (ebend. 9#. 40 —43.)
85, 86. — desgl. gegen Dostbeamte. (ebend. F. 41.)
86. — desgl. gegen Gemeindebeamte. (ebend. #. 45.
u. 40.) 86. 87. — desgl. gegen Militatrbeamte. (eben,
das. S. 47 — 52.) — desgl. gegen Geistliche und
öffentl. Lehrer. (ebendas. . . u. 53.) 78. 79. 87.
— Verfahren gegen VBeamte bei Amts-Suspensionen.
(ebendas. c#. 51—57.) K. 89. — desgl. wegen
Dienstentlassung der nur auf Probe, auf Kündigung
oder sonst auf Widerruf angestellten Beamten. (eben,
das. 5. 58—661) 89. — auf Probe, Kündigung
oder sonst auf Widerruf angestellt, Verfahren bei deten
Entlassung oder Zurückversezung in ihr frühe,
res eder in ein anderes Amt. (ebendaf. J#. 33 -6l.)
89. — Gewährung des vollen Einkommens für dies.
bis zum Ablaufe der Kündigungsfrist. (ebendas. K.
58.) 89. — ständische, auf solche ist das obige Gese
nicht zu beziehen. (ebendas. §. 1.) 77. — alle
Über Gegenstände des obigen Gesetzes jetzt bestehenden
allgemeinen und besonderen Vorschriften werden,
sofern sie nicht ausdrücklich bestärigt worden sind,
aufgehoben. (ebendas. F. 62.) 89. — auch das Gesetz
v. 25. April 35. über die Kompetenz der Dlenst, u.
. Gerichtsbehörden zur Untersuchung der von Staats,
beamten im Amte verübten Ehrenkränkungen. (ebend.
s. 7.) 78. — gegen Veamte ist auf Kassation und auf
Unfihigkeit zu allen öffentl. Amtern zu erkennen, wenn
sie am Negersklavenhandel durch Preuß. Kauffahr"
teischiffe Theil genommen haben. (V. v. §. Jull 41.
KC. 7.) 401. — deren Bestrafung für Stempel-Kontraventionen
in ihrer Dienstverwaltung, nach den hier-Über
bestehenden allgem. Vorschriften. (A. K. O. v.
24. Mat 44.) 233. — Bestrafung ders. für das Spielen
an der Spielbank zu Köthen. (V. v. 22. Dez. 43.)
16. — s. auch Subalternenenbeamte, Besoldungen,
Pensionirungen, Pensionen, Ehrenkränkungen 2c.
Bedienung, für solche findct auf Dienstreisen keine ergütung
statt. (V. v. 29. März 411. §. 2. Nr. 5.) 73. f.
Begnadigungsrecht, dessen Ausübung in Eldschifffahrts
Kontraventions, und Zoll Straf Sachen.
(Add.,Akte v. 13. April 44. 9. 51.) a70.
Begräbnißkosten, für verstorbencs Gesinde, fallen
der Herrschaft nicht zur Last. (Rhein. Gesinde-Ordn.
v. 19. Aug. 44. §. 28.) Al4.
1844. 5
(Westpr. Provinzlalrecht v. 19. Apr. 44. A#. 10 —42.)
108. — deren Befreiung von der Grundsteuer in der
Provinz Pesen. (V. v. 14. Oktbr. 44. 9. 13.) 605.
Beleldlgungen, (Injurlen), zwischen Militair, und
Civllpersonen, wegen solcher soll gegen den eleidtger
nlemals Geldbuße, sondern jederzeit Freiheltsstrase
stattfinden. (A. K. O. v. 1. März 41.) 69. —
dlese Bestimmung findet, wenn Ehefrauen oder andere
Angehsrige von Militalrpersonen beleidigt werden,
keine Anwendung. (ebendas.) 70. — zwischen
Offileren, Verfahren der Ehrengerichte bel Untersuchung
und Bestrafung ders. (V. v. 20. Jull 43.)
299 — 314. (1. auch Ehrengerichte.) — der Vorge
setzten und der militalrischen Wachen, deren Bestrafung
im Soldatenstande. (Kriegs, Art. * 27. Juni
44. Art. 24. u 27.) 279. — (V. v. 27. Juni 44.
55.) 295. — der Soldaten (unter einander, deren
Bestrafung. (Kriegs= Art. v. 27. Junt 44. Art. 53.
54.) 233. — #. auch Ehrenkränkungen.
Belgien, Königreich, Jollsätze für das aus dems eingehende
Eisen. (A. K. O. v. 21. Junt 41.) 231. —
Handels' und Schifffahrtsvertrag zwischen dems.
und dem deutschen Joll, und Handelsvereine (v. 1.
Septdr. 41.) 577—595. — derselbe tritt vom I. Jan.
1845. ab für dle Dauer von 6 Jahren in Kraft und
Wirksamkeit, auch bleidt derselbe später, wenn keine
Kündigung erfolgt, von einem Jahre zum andern
in Kraft. (ebendas. Art. 30.) 595. — Erstattung der
Niederländischen Scheldeabgabe für Schiffe des letztern.
(ebendas. Art. 3. u. 30.) 590. 595. — gegenseitige
Auslieferung der von den Schiffen desertirten
Katrosen. (eben das. Art. 13.) 585. f. — gemeinsame
Ermäßigung der Patentsteuer für Handeltreisende.
(Art. 16) 587. f. — Regulicung der Durchgangs,
abgaben mit dems. (Art. 17. u. 18.) 5N8—390. —
gegenseitige Erlelchterungen in den Abgaben für einzelne
Gegenstände, als Eisen und Eisenwaaren, Stahlwaaren,
Wolle, Käse, Hammel, Weine, Seidenwaa,
ren, Lohrinde, Nuͤrnberger Waaren, Modewaaren,
aumwollenwaaren, Mineralwasser, westohälisches
oder braunschweigsches Leinengarn. (ebendas. Art.
19—25.) 590—593. — das Gesetz v. 6. Juni 1830.
in Betreff der Handelsbeziehungen deslelben zu dem
Großherzogthume Luxemburg wird aufrecht erhalten.
(Art. 26.) 593. — Maßregeln zur Unterdrückung
des Schleichhandels an der Deutsch-Belgischen Grenze.
(Arr. 28.) 591.
Bergelohn, bei Strandungen, (. letzt.
Bergische Verordnungen über das Gesinde-15.
Dezbr. 1751. u.
4. Dezbr.
wesen, v. 10. Novbr. 174 .,