Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Sachregister.

Begräbnißplätze,  deren  Unterhaltung  in  Westpreußen.

Beamte,  (Forts.)

Amte.  (ebend.  d6  3.  14.  17—22.  25—39.)  77.
79—85.  —  vorgesetzte  u.  untergebene,  Rüge  und
Bestrafung  der  zwischen  dens.  vorgefallenen  Ehrenkränkungen.
  (ebend.  §.  7.)  78.  —  Verfahren  gegen
die  bel  dem  Staatsministerium  und  Staatssekretariate
  angestellten  Unterbedienten.  (ebend.  §.  30.)  85.
—  deögl.  gegen  Justizbeamte.  (ebend.  9#.  40  —43.)
85,  86.  —  desgl.  gegen  Dostbeamte.  (ebend.  F.  41.)
86.  —  desgl.  gegen  Gemeindebeamte.  (ebend.  #.  45.
u.  40.)  86.  87.  —  desgl.  gegen  Militatrbeamte.  (eben,
das.  S.  47  —  52.)  —  desgl.  gegen  Geistliche  und
öffentl.  Lehrer.  (ebendas.  .  .  u.  53.)  78.  79.  87.
—  Verfahren  gegen  VBeamte  bei  Amts-Suspensionen.
(ebendas.  c#.  51—57.)  K.  89.  —  desgl.  wegen
Dienstentlassung  der  nur  auf  Probe,  auf  Kündigung
oder  sonst  auf  Widerruf  angestellten  Beamten.  (eben,
das.  5.  58—661)  89.  —  auf  Probe,  Kündigung
oder  sonst  auf  Widerruf  angestellt,  Verfahren  bei  deten
  Entlassung  oder  Zurückversezung  in  ihr  frühe,
res  eder  in  ein  anderes  Amt.  (ebendaf.  J#.  33  -6l.)
89.  —  Gewährung  des  vollen  Einkommens  für  dies.
bis  zum  Ablaufe  der  Kündigungsfrist.  (ebendas.  K.
58.)  89.  —  ständische,  auf  solche  ist  das  obige  Gese
  nicht  zu  beziehen.  (ebendas.  §.  1.)  77.  —  alle
Über  Gegenstände  des  obigen  Gesetzes  jetzt  bestehenden
  allgemeinen  und  besonderen  Vorschriften  werden,
sofern  sie  nicht  ausdrücklich  bestärigt  worden  sind,
aufgehoben.  (ebendas.  F.  62.)  89.  —  auch  das  Gesetz
v.  25.  April  35.  über  die  Kompetenz  der  Dlenst,  u.
.  Gerichtsbehörden  zur  Untersuchung  der  von  Staats,
beamten  im  Amte  verübten  Ehrenkränkungen.  (ebend.
s.  7.)  78.  —  gegen  Veamte  ist  auf  Kassation  und  auf
Unfihigkeit  zu  allen  öffentl.  Amtern  zu  erkennen,  wenn
sie  am  Negersklavenhandel  durch  Preuß.  Kauffahr"
teischiffe  Theil  genommen  haben.  (V.  v.  §.  Jull  41.
KC.  7.)  401.  —  deren  Bestrafung  für  Stempel-Kontraventionen
  in  ihrer  Dienstverwaltung,  nach  den  hier-Über
  bestehenden  allgem.  Vorschriften.  (A.  K.  O.  v.
24.  Mat  44.)  233.  —  Bestrafung  ders.  für  das  Spielen
  an  der  Spielbank  zu  Köthen.  (V.  v.  22.  Dez.  43.)
16.  —  s.  auch  Subalternenenbeamte,  Besoldungen,
Pensionirungen,  Pensionen,  Ehrenkränkungen  2c.
Bedienung,  für  solche  findct  auf  Dienstreisen  keine  ergütung
  statt.  (V.  v.  29.  März  411.  §.  2.  Nr.  5.)  73.  f.
Begnadigungsrecht,  dessen  Ausübung  in  Eldschifffahrts
  Kontraventions,  und  Zoll  Straf  Sachen.
(Add.,Akte  v.  13.  April  44.  9.  51.)  a70.
Begräbnißkosten,  für  verstorbencs  Gesinde,  fallen
der  Herrschaft  nicht  zur  Last.  (Rhein.  Gesinde-Ordn.
v.  19.  Aug.  44.  §.  28.)  Al4.

1844.  5

(Westpr.  Provinzlalrecht  v.  19.  Apr.  44.  A#.  10  —42.)
108.  —  deren  Befreiung  von  der  Grundsteuer  in  der
Provinz  Pesen.  (V.  v.  14.  Oktbr.  44.  9.  13.)  605.

Beleldlgungen,  (Injurlen),  zwischen  Militair,  und

Civllpersonen,  wegen  solcher  soll  gegen  den  eleidtger
  nlemals  Geldbuße,  sondern  jederzeit  Freiheltsstrase
  stattfinden.  (A.  K.  O.  v.  1.  März  41.)  69.  —
dlese  Bestimmung  findet,  wenn  Ehefrauen  oder  andere
  Angehsrige  von  Militalrpersonen  beleidigt  werden,
  keine  Anwendung.  (ebendas.)  70.  —  zwischen
Offileren,  Verfahren  der  Ehrengerichte  bel  Untersuchung
  und  Bestrafung  ders.  (V.  v.  20.  Jull  43.)
299  —  314.  (1.  auch  Ehrengerichte.)  —  der  Vorge
setzten  und  der  militalrischen  Wachen,  deren  Bestrafung
  im  Soldatenstande.  (Kriegs,  Art.  *  27.  Juni
44.  Art.  24.  u  27.)  279.  —  (V.  v.  27.  Juni  44.
55.)  295.  —  der  Soldaten  (unter  einander,  deren
Bestrafung.  (Kriegs=  Art.  v.  27.  Junt  44.  Art.  53.
54.)  233.  —  #.  auch  Ehrenkränkungen.

Belgien,  Königreich,  Jollsätze  für  das  aus  dems  eingehende

  Eisen.  (A.  K.  O.  v.  21.  Junt  41.)  231.  —
Handels'  und  Schifffahrtsvertrag  zwischen  dems.
und  dem  deutschen  Joll,  und  Handelsvereine  (v.  1.
Septdr.  41.)  577—595.  —  derselbe  tritt  vom  I.  Jan.
1845.  ab  für  dle  Dauer  von  6  Jahren  in  Kraft  und
Wirksamkeit,  auch  bleidt  derselbe  später,  wenn  keine
Kündigung  erfolgt,  von  einem  Jahre  zum  andern
in  Kraft.  (ebendas.  Art.  30.)  595.  —  Erstattung  der
Niederländischen  Scheldeabgabe  für  Schiffe  des  letztern.
  (ebendas.  Art.  3.  u.  30.)  590.  595.  —  gegenseitige
  Auslieferung  der  von  den  Schiffen  desertirten

Katrosen.  (eben  das.  Art.  13.)  585.  f.  —  gemeinsame
Ermäßigung  der  Patentsteuer  für  Handeltreisende.
(Art.  16)  587.  f.  —  Regulicung  der  Durchgangs,
abgaben  mit  dems.  (Art.  17.  u.  18.)  5N8—390.  —
gegenseitige  Erlelchterungen  in  den  Abgaben  für  einzelne
  Gegenstände,  als  Eisen  und  Eisenwaaren,  Stahlwaaren,
  Wolle,  Käse,  Hammel,  Weine,  Seidenwaa,
ren,  Lohrinde,  Nuͤrnberger  Waaren,  Modewaaren,

aumwollenwaaren,  Mineralwasser,  westohälisches
oder  braunschweigsches  Leinengarn.  (ebendas.  Art.
19—25.)  590—593.  —  das  Gesetz  v.  6.  Juni  1830.
in  Betreff  der  Handelsbeziehungen  deslelben  zu  dem
Großherzogthume  Luxemburg  wird  aufrecht  erhalten.
(Art.  26.)  593.  —  Maßregeln  zur  Unterdrückung
des  Schleichhandels  an  der  Deutsch-Belgischen  Grenze.
(Arr.  28.)  591.

Bergelohn,  bei  Strandungen,  (.  letzt.
Bergische  Verordnungen  über  das  Gesinde-15.

  Dezbr.  1751.  u.
4.  Dezbr.

wesen,  v.  10.  Novbr.  174  .,