Full text : Die Verfassung des Deutschen Reichs.

Wahlgesetz  und  Wahlreglement.  89

Die  sämmtlichen  vorbezeichneten  Stimnzettel,  in  Betreff
deren  es  einer  Beschlußfassung  des  Wahlvorstandes  bedurft
hatte,  wurden  mit  fortlaufenden,  den  vorstehend  angegebenen
  entsprechenden  Nummern  versehen  und  dem  Protokolle
  beigefügt.

 

Die  Zahl  der  Stimmen  betrg  .....
für  ungültig  erklärte  Stimmzettel  waren

vorhaden.
die  Zahl  der  gültigen  Stimmen  beträgt

aloaoaa  ....  ...  ...

Es  haben  erhalten:

(Gutsbesitzer  Carl  Weiß  in  Helldorf  —  1,  2,  3,
25  rnR  4,  5,  6,  7,  8,  9,  10,  11,  12,  13,  14,  15,  16,
*5·F·r  F  17,  18,  19,  20,  21,  22,  23,  24,  25,  26,  27,
*5  28,  29,  30,  31,  »

III-·  zusammen  31  Stimmen.)
1)0

zusammen  .  Stimmen.
2202  .  .  ..

zusammen  ..  ..  Stimmen.
33

zusammen  ..  ..  Stimmen.
4)...............

zusammen....Stimmen.
5)...............

zusammen....Stimmen.
6)...............

zusammen....Stimmen.
imGanzenwieobeu..-....  Stimmen.

Nachdem  dieses  Resultat  ermittelt  und  von  dem  Wahlvorsteher
  verkündet  worden  war,  versiegelte  derselbe  alle
abgegebenen  Stimmzettel,  welche  nicht  dem  Protokolle  beigefügt
  sind,  und  nahm  dieselben  in  Verwahrung.

Zu  keiner  Zeit  der  Wahlhandlung  waren  weniger  als
3  Mitglieder  des  Wahlvorstandes  gegenwärtig,  oder  der