Full text : Die Verfassung des Deutschen Reichs.

90  Wahlgesetz  und  Wahlreglement.

hlorsteher  und  der  Protokollführer  gleichzeitig  abwesend.


Gegenwärtige  Verhandlung  ist  vorgelesen,  von  dem
Wahlvorsteher,  den  Beisitzern  und  dem  Protokollführer,
deren  Keiner  ein  unmittelbares  Staatsamt  bekleidet,  überall
genehmigt  und  wie  folgt  vollzogen.

G.  w.  o.

Der  Wahlvorsteher.  Die  Beisitzer.  Der  Protokollführer.