I. Europa. 533 30. Waldeck.
$86. Es wird eine dreijährige Finanzperiode angenommen, vor deren Beginn
der Staatshaushaltsetat entworfen, mit den erforderlichen Erläuterungen und Belegen
den Ständen vorgelegt und mit denselben durch ein Gesetz, im ganzen oder einzelnen
festgestellt.
Wenn nach Ablauf der Bewilligungszeit das Zustandekommen eines neuen
Finanzgesetzes aus dem einen oder andern Grunde sich verzögert, so dürfen die für
den ordentlichen Staatsbedarf verwilligten Abgaben und Steuern noch sechs Monate
hindurch forterhoben werden. Diese sechs Monate werden in die neue Finanzperiode
eingerechnet.
887. Jede Bewilligung gilt nur für den besonderen Zweck, für welchen sie
bestimmt worden ist. Die Verwendung darf nur innerhalb der Grenzen der Verwilligung
erfolgen.
Die Bewilligungen dürfen nicht an Bedingungen geknüpft werden, welche
mit dem Wesen der vorgeschlagenen Ausgaben oder mit der Verwendung der zu
verwilligenden Gelder nicht in unmittelbarem Zusammenhange stehen.
888. Die Landesschulden sind gewährleistet und die Rechte aller Gläubiger
des Staats dem besonderen Schutze der Verfassung unterstellt.
Ohne Zustimmung des Landtags können neue Landesschulden, sei es durch
Anleihen, durch Einführung von Kassenscheinen oder auf sonstige Weise, nicht gemacht
werden.
Als neue Schulden sind solche Vorschüsse nicht zu betrachten, welche zu Tilgung
der Landesschulden gemacht werden.
Auch bedarf es der Zustimmung des Landtags nicht zur Ausstellung neuer
Schuldurkunden an die Stelle älterer Obligationen, wozu die Landessparkassenscheine
jedoch nicht zu rechnen, sowie über Gelder, welche aus der Kasse der Depositen-
und Massengelder, aus der Brandkasse, der Staatsdienerwitwenkasse und der
Landessparkasse in die Landeskasse einfließen.
889. Wenn durch plötzlich eingetretene Ereignisse in Kriegszeiten außerordentliche
Ausgaben und desfallsige Anleihen notwendig werden, eine schleunige
Berufung des Landtags zur Bewilligung des Bedarfs aber nicht möglich ist, so können
unter Verantwortlichkeit der Staatsregierung die notwendigen Maßregeln vorgekehrt
werden. Dieselben sind dem folgenden Landtage zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen.
890. Zur Deckung vorübergehender Bedürfnisse, zu deren Bestreitung die.
Mittel der Kassen ausreichen und für den Augenblick nicht flüssig sind, können die
erforderlichen Gelder bis zur Beseitigung der Hindernisse einstweilen aufgenommen
werden.
$91. Nach Anleitung des Staatshaushaltetats wird jährlich Rechnung gelegt
und diese Rechnung nach erfolgter Prüfung und Feststellung dem Landtage zur
Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Rechte vorgelegt.
Die Resultate der Rechnung sollen öffentlich bekannt gemacht werden.