I. Europa.
Europa umfaßt 25 souveräne Staaten; unter ihnen bilden zwei ( Deutsches Reich
und Schweiz) Bundesstaaten mit 25 bzw. 25 Einzelstaaten; die Personalunion Österreich
und Ungarn hat ebenso wie das Deutsche Reich ein Reichsland. Dänemark
hat ein selbständiger gestaltetes Nebenland: Island, Rußland: Finland, Türkei: Kreta
und Thasos. Großbritannien hat in Europa zwei Kolonieen: Gibraltar und Malta.
Herrenlos sind die arktischen Inseln Jan Mayen, Bäreninsel, Spitzbergen,
Franz-Joseph-Land.
1. Andorra ist eine in einem Gebirgskessel der östlichen Pyrenäen zwischen dem französischen
Departement Ariege und der spanischen Provinz Lerida gelegene Republik. Eine
geschriebene Verfassung fehlt; das Wahlgesetz ist derartig umfassend abgeändert, daß es als
beseitigt angesehen werden kann.
Andorra ist ein Bund von 6 Kirchspielen; die Regierungsgewalt ruht bei einem Generalrat
von 24 Mitgliedern (consuls); 2 von ihnen werden von jeder Pfarrgemeinde entsandt, die übrigen
12 Delegierten werden von den verheirateten, selbständig wohnenden Bürgern auf Lebenszeit
erwählt.
An der Spitze des großen Rates steht ein auf Lebenszeit vom Generalrate gewählter Syndikus
(Generalprokurator), der die vollziehende Gewalt ausübt; ihn zur Seite steht ein Vizesyndikus.
Die militärischen und polizeilichen Befugnisse sowie gewisse richterliche Obliegenheiten
werden von 2 Landvögten (viguiers)ausgeübt. Gemäß dem Kondominate Frankreichs und Spaniens,
welches völkerrechtlich als Kollektivprotektorat dieser beiden Staaten erscheint, haben beide
Einfluß auf die Besetzung der Landvogtstellen und ebenso auf die Ernennung eines Appellationsrichters.
Der eine Landvogt wird von der französischen Regierung auf unbeschränkte Zeit ernannt
und muß dem Departement de l’Ariege angehören; er ist der premier viguier. Der andere Landvogt
muß Bürger von Andorra sein und wird regelmäßig auf drei Jahre vom Bischof von Ürgel
(in Katalonien) ernannt. Die Vormachtstellung Frankreichs beruht d&rauf, daß Frankreich
unter Heinrich IV. durch Staatennachfolge in die Rechte ehemals selbständiger, jetzt südfrenzösischer
Landesteile der Grafen von Foix gelangt ist.
Die Protektoratstasten haben das Recht, einen geringfügigen Tribut einzufordern, und
zwar Frankreich jährlich 960 Fr., Spanien jährlich 460 Fr. Sie lassen sich einen Huldigungseid
leisten; dieser Eid wird auf Grund des Dekretes vom 3. Juni 1882 vor dem Präfekten der Bassespyrenees
geleistet; seit dem Dekret vom 27. Februar 1884 ist der Präfekt ständiger Vertreter
Frankreichs gegenüber Andorre.
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten werden auf Grund des Dekretes vom 13. Juli 1888 von
einem Gerichtshofe in Perpignan entschieden; in bezug auf Strafprozeßrecht sehen die französischen
Gerichte Andorra nicht als Ausland an.
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