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X 17.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Juni 1865.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Landgräflich Hesstschen
Regierung zu der Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankier und Beerdigung verstorbener
Staatsangeböriger. — Verfügung, betreffend den Hausirhandel. — Verfügung, betreffend
die Aufsicht über das land= und forstwirthschaftliche Instiiut in Hohenheim. — Verfügung, betreffend
die erleichterte Controle des Weinverkehrs mit dem zollvereinten Ausland.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und
des Innern.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Landgräflich Hessischen Regierung zu der Uebereinkunft wegen
gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger.
Nachdem vie Landgräflich Hessische Regierung der zwischen einer Mebrzabl veutscher
Regierungen abgeschlossenen Uebereinkunft wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter und
Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger gleichfalls beigetreten ist, so wird solches unter
Bezugnahme auf vie Bekanntmachung vom 17. November 1853 (Reg. Bl. S. 482) zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 7. Juni 1865. Varnbüler. Geßler.