Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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X  17.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  28.  Juni  1865.

Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  den  Beitritt  der  Landgräflich  Hesstschen
  Regierung  zu  der  Uebereinkunft  wegen  gegenseitiger  Verpflegung  erkrankier  und  Beerdigung  verstorbener
  Staatsangeböriger.  —  Verfügung,  betreffend  den  Hausirhandel.  —  Verfügung,  betreffend
die  Aufsicht  über  das  land=  und  forstwirthschaftliche  Instiiut  in  Hohenheim.  —  Verfügung,  betreffend
die  erleichterte  Controle  des  Weinverkehrs  mit  dem  zollvereinten  Ausland.

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departemente.

A)  Der  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und
des  Innern.

Der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.

Bekanntmachung,  betreffend  den  Beitritt  der  Landgräflich  Hessischen  Regierung  zu  der  Uebereinkunft  wegen
gegenseitiger  Verpflegung  erkrankter  und  Beerdigung  verstorbener  Staatsangehöriger.

Nachdem  vie  Landgräflich  Hessische  Regierung  der  zwischen  einer  Mebrzabl  veutscher
Regierungen  abgeschlossenen  Uebereinkunft  wegen  gegenseitiger  Verpflegung  erkrankter  und
Beerdigung  verstorbener  Staatsangehöriger  gleichfalls  beigetreten  ist,  so  wird  solches  unter
Bezugnahme  auf  vie  Bekanntmachung  vom  17.  November  1853  (Reg.  Bl.  S.  482)  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  7.  Juni  1865.  Varnbüler.  Geßler.