Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  begen  bloße  Rück-F

  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,  bei
er  Kreis-Kommunalkasse  in  Pr.  Eylau  und  deren  Agentur  zu  Königsberg,  und
zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
sind  auch  die  dazu  gehörigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine  zurückzuliefern.
  Für  die  schtench  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale  abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach  dem
Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren,  vom
Ablaufe  des  Kalenderjahres  der  Fälligkeit  ab  gerechnet,  nicht  erhobenen  Linsen,
verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung  Theil  I.
Titel  51.  K.  120.  sequ.  bei  dem  Koniglichen  Kreisgerichte  zu  Bartenstein.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Jinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten  Besitz
der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst  in  glaubhafter
  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten
  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Ouittung  ausgezahlt
  werden.  .

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  albjährige  Zmskupons  bis
.....  ausgegeben.  *  die  weitere  Zeit  werden  Zinskupons  au  si  6
Perioden  ausgegeben.  Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons=  Serie  erfolgt  bei
der  Kreis-Kommunalkasse  zu  Pr.  Eylau  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-Serie
  beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
  der  neuen  Zinskupons--Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,
sofern  deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

—  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift

VPxr.  Eylau,  du  1  ...  18.

L.  8.)

Die  ständische  Kommission  für  Verwaltung  des  Eisenbahnfonds  des
Pr.  Eylauer  Kreises.

Anmerkung:  Die  Unterschriften  geschehen  eigenhändig.

(Nr.  6568.)  Pro-