Metadata : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenach'sches
Regierungs-Blakl.

Nummer  24.  Den  13.  August  1836.

 

 

Bekanntmachungen.

I.  Mit  Beziehung  auf  die  von  der  Großherzoglichen  Landesregierung  allhier
unter  dem  13.  März  1826  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebrachte,  von  Sr.
Königlichen  Hoheit,  dem  Großherzoge,  ertheilte  authentische  Interpretation
(Seite  16  des  Regierungs-Blattes  vom  Jahre  1826),  wonach  das  den  Real-Lasten
  in  Konkursen  nach  dem  Patente  vom  3.  März  1759,  nach  der  Verordnung
  vom  16.  Januar  1761  und  nach  dem  Zirkular  vom  9.  März  1787,
ingleichen  nach  dem  Zirkular  der  Großherzoglichen  Landesregierung  zu  Eisenach
  vom  25.  Februar  1793  zukommende  Vorzugsrecht  auf  die  drey  letzteren
  Jahre  vor  eröffnetem  Konkurs-Prozesse  unbedingt  eingeschränkt  seyn
soll,  sobald  uber  die  Verbindlichkeit  solcher  Lasten  zu  entrichten  ein  förmlicher
Rechtsstreit  nicht  schon  früher  eingeleitet  gewesen,  weisen  wir  die  betroffenen
  Rentämter  an,

zeitig  vor  dem  Ablaufe  des  dritten  Jahres  nach  dem  Falligkeits-Termine
  bey  uns  Anzeige  zu  machen,  wenn  ihrer  Erhebung  anvertraute
Neal-Lasten  bis  dahin  durch  die  ihnen  zu  Gebothe  stehenden  Mittel
nicht  beyzubringen  gewesen  sind,  damit  demnächst  das  weiter  Erforderliche
  durch  uns  eingeleitet  werden  kann.

Weimar  den  23.  Juny  1836.

Großherzoglich  Sächsische  Kammer.
Stichling.

II.  Es  ist  uns  angezeigt  worden,  daß  in  dem  Neustädt'schen  Kreise  Goldmünzen,
  besonders  Dukaten,  welchen  das  vorschriftsmaßige  Gewicht  abgeht,
  im  taglichen  Verkehre  zu  dem  Werthe  vollwichtiger  ausgegeben  und
zu  diesem  Behufe  von  dem  Auslande  dahin  eingebracht  werden.

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