Volltext : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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mit  Stroh  zwischen  300  und  900  Mark,  bei  Roggen  und  Hafer
zwischen  250  und  750  Mark.

Literatur:  C.  Schramm,  Der  Haagclschaden,  Zürich  1855.  —

Dr.  Suchsland,  Zur  Reform  der  Hagneclversicherung.  1803.  —
Dr.  C.  Heck,  Die  Hagelstatistik  Württembergs,  Stuttgart  1889.  —
Freiherr  v.  Tbuemen,  Geschichte  des  Hagelversicherungswesens
in  Deutschland.  Drcsden  1596.  —  Die  öffenllichen  Landesaustalten
für  Brand-,  Hagel,  und  Vichwersicherung  in  Bayern.  Verlag  von  R.
Oldenbourg.  München.  JFerner  die  Statuten  und  Versicherungs-Bedingungen
  der  einzelnen  Czesellschaften,  insbesondere  die  Geschäftsberichte
  der  Königlichen  Bayerischen  Versicherungskammer  und  Kritik
—  Berichtes  vom  Rittergutsbesiter  Garcke  im  „Land“  VIII.
.  76.  —  Nobbe,  Der  Hagelschaden  an  der  Roggenpflanze.  (Selbst-Eriag.)
  —  Scharf,  Der  Hagel;  Puppel=  Hagel.  und  Insektenschäden;
Direktion  der  Nordd.  H.  V.,  Denlschrift  zur  Nachschußfrage.  1906.

Haftpflichtversicherung.

Mit  dem  Inkrafttreten  des  B.  G.  B.  §  833  wurde  die  Gefahr
für  den  Landwirt,  zum  Ersatz  von  Schäden  herangezogen  zu  werden,
  gegenüber  dem  bis  dahin  gültigen  Hastpflichtgefetz,  in  erheb.
lichem  Maße  verstärkt.  Da  es  sich  hierbei  oft  um  Summen  handelt,
  deren  Zahlung  sogar  die  Eristenz  des  Besitzers  bedrohen  kann,
sollte  sich  jeder  Landwirt  gegen  diese  Gesahr  durch  das  Eingehen
einer  Haftpflichtverficherung  schützen.  Verschiedene  Versicherungsdcsellschaften
  machten  sich  nach  Einsührung  des  Haftpflichtgesetzes
die  Lage  der  Dinge  zunntze,  nahmen  die  Haftpflichtverficherung  in
ihren  Arbeitsfreis  mit  auf,  ja  es  eutstanden  sogar  eigene  Hastpflichtversicherungsgesellschaften,
  die  alle  gute  Geschäfte  machten.
Die  Landwirte  waren  durch  die  Sachlage  gezwungen,  zu  verfichern
und  zahlten  daher  wohl  oder  übel  die  hohen  Prämien.  Diese  Verhältnisse
  drängten  aber  die  Landwirtschaft  förmlich  auf  den  Weg
der  Selbsthilse.

Mittel  und  Wege.  Schon  früher  —  am  1.  Oktober  18906
—  bildete  sich  in  Westfalen  ein  Versicherungsverein  gegen
Lestolicht,  für  dessen  Sicherheit  die  Preoins  eine  Bürgschaft  von

50  000  Mark  übernommen  hat.  In  Schleswig-Holstein
EmFE  18  Kreishastpflichtversicherungsvereine,  die  sich  jetzt  zu
tinem  Verband  zusammengeschlossen  haben,  der  dem  Vorstand  der
Landwirtschaftskammer  untersteht.  Die  Landwirtschaftskammern
der  Provinzen  Sachsen.  Pommeru  und  Posen  haben  mit
dem  Allgemeinen  Deutschen  Versicherungs-Verein  Stuttgart  einen
Vertrag  abgeschlossen,  nach  welchem  die  Landwirte  dieser  Provinz
zu  billigeren  Prämien  versichern  können.  In  der  Provinz  Hannover
  bietet  sich  den  Landwirten  diese  Möglichkeit  bei  der
Haftpflichtversicherungsanstalt  des  Provinzialverbandes.  Einen
bedeutenden  Schritt  weiter  ist  nran  in  den  Provinzen  Ost-*5


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