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mit Stroh zwischen 300 und 900 Mark, bei Roggen und Hafer
zwischen 250 und 750 Mark.
Literatur: C. Schramm, Der Haagclschaden, Zürich 1855. —
Dr. Suchsland, Zur Reform der Hagneclversicherung. 1803. —
Dr. C. Heck, Die Hagelstatistik Württembergs, Stuttgart 1889. —
Freiherr v. Tbuemen, Geschichte des Hagelversicherungswesens
in Deutschland. Drcsden 1596. — Die öffenllichen Landesaustalten
für Brand-, Hagel, und Vichwersicherung in Bayern. Verlag von R.
Oldenbourg. München. JFerner die Statuten und Versicherungs-Bedingungen
der einzelnen Czesellschaften, insbesondere die Geschäftsberichte
der Königlichen Bayerischen Versicherungskammer und Kritik
— Berichtes vom Rittergutsbesiter Garcke im „Land“ VIII.
. 76. — Nobbe, Der Hagelschaden an der Roggenpflanze. (Selbst-Eriag.)
— Scharf, Der Hagel; Puppel= Hagel. und Insektenschäden;
Direktion der Nordd. H. V., Denlschrift zur Nachschußfrage. 1906.
Haftpflichtversicherung.
Mit dem Inkrafttreten des B. G. B. § 833 wurde die Gefahr
für den Landwirt, zum Ersatz von Schäden herangezogen zu werden,
gegenüber dem bis dahin gültigen Hastpflichtgefetz, in erheb.
lichem Maße verstärkt. Da es sich hierbei oft um Summen handelt,
deren Zahlung sogar die Eristenz des Besitzers bedrohen kann,
sollte sich jeder Landwirt gegen diese Gesahr durch das Eingehen
einer Haftpflichtverficherung schützen. Verschiedene Versicherungsdcsellschaften
machten sich nach Einsührung des Haftpflichtgesetzes
die Lage der Dinge zunntze, nahmen die Haftpflichtverficherung in
ihren Arbeitsfreis mit auf, ja es eutstanden sogar eigene Hastpflichtversicherungsgesellschaften,
die alle gute Geschäfte machten.
Die Landwirte waren durch die Sachlage gezwungen, zu verfichern
und zahlten daher wohl oder übel die hohen Prämien. Diese Verhältnisse
drängten aber die Landwirtschaft förmlich auf den Weg
der Selbsthilse.
Mittel und Wege. Schon früher — am 1. Oktober 18906
— bildete sich in Westfalen ein Versicherungsverein gegen
Lestolicht, für dessen Sicherheit die Preoins eine Bürgschaft von
50 000 Mark übernommen hat. In Schleswig-Holstein
EmFE 18 Kreishastpflichtversicherungsvereine, die sich jetzt zu
tinem Verband zusammengeschlossen haben, der dem Vorstand der
Landwirtschaftskammer untersteht. Die Landwirtschaftskammern
der Provinzen Sachsen. Pommeru und Posen haben mit
dem Allgemeinen Deutschen Versicherungs-Verein Stuttgart einen
Vertrag abgeschlossen, nach welchem die Landwirte dieser Provinz
zu billigeren Prämien versichern können. In der Provinz Hannover
bietet sich den Landwirten diese Möglichkeit bei der
Haftpflichtversicherungsanstalt des Provinzialverbandes. Einen
bedeutenden Schritt weiter ist nran in den Provinzen Ost-*5
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