Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

Beil. zu S. 595 des Reg. Blatts. 
Formular 
zu einem Straf-Verzeichnisse. 
Oberamts-Gericht 
Oberamt . .. . ... 
Cameral-Amit . ... ... 
Verzeichniß 
der 
im Monat .. .. . . ... 
für die K. Staats-Casse rechtokräftig gnette Strafen. 
In dem gedachten Monat sind im Ganzen angefallen 
Davon wurden von der strafenden Behörde baar eingezogen und werden hiemit 
dem Cameralamt über geben — " 
und sind von den nachgenannten Bestraften noch einzuzieheng -- . ... 
Folglich wieder — 
Anmerkung. 
In den Urkunden der Oberämter sind zu unterscheiden: 
a) Regiminal= und Polizei-Strafen, 
b)) Strafen wegen Uebertretung der Finanz-Gesehe.
	        
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