Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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6.

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  21.  Februar  1880.
Inhalt.

Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Auflösung  des  Amtsnotariats  Liebenzell,  Oberamts  Calw.  Vom
6.  Februar  1880.  —  Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Ausführung  der  deutschen  Rechtsanwaltsordnung
  vom  1.  Juli  1878.  Vom  13.  Februar  1880.  —  Verfügung  der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
  des  Innern  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Gebühren  der  Zeugen  und  Sachverständigen  in  Verwaltungs-=strafsachen.
  Vom  24.  Januar  1880.  —  Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung
für  die  Verkehrsanstalten,  betreffend  Abänderung  der  Postordnung  vom  31.  Dezember  1874.  Vom  5.  Februar  1880.

 

 

Verfügung  des  Instizministeriums,  betreffend  die  Auflösung  des  Amtsnotariats  Liebenzell,  Gberamts
Calw.  Vom  6.  Februar  1880.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  Höchsten  Dekrets  vom  6.  Februar  d.  J.
auf  den  1.  April  d.  J.  die  Auflösung  des  Amtsnotariats  Liebenzell  mit  der  Bestimmung
zu  verfügen  geruht,  daß  die  dem  Amtsnotariatsbezirk  zugehörigen  Gemeinden  Dennjächt,
Ernstmühl,  Liebenzell,  Monakam,  Möttlingen,  Neuhengstett,  Oberkollbach,  Oberreichenbach,
  Simmozheim,  Unterhaugstett  und  Unterreichenbach  sämmtlich  dem  Gerichtsnotariat
Calw  zugetheilt  werden.

Solches  wird  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  6.  Februar  1880.
Faber.