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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 21. Februar 1880.
Inhalt.
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Auflösung des Amtsnotariats Liebenzell, Oberamts Calw. Vom
6. Februar 1880. — Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Ausführung der deutschen Rechtsanwaltsordnung
vom 1. Juli 1878. Vom 13. Februar 1880. — Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten,
des Innern und der Finanzen, betreffend die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in Verwaltungs-=strafsachen.
Vom 24. Januar 1880. — Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung
für die Verkehrsanstalten, betreffend Abänderung der Postordnung vom 31. Dezember 1874. Vom 5. Februar 1880.
Verfügung des Instizministeriums, betreffend die Auflösung des Amtsnotariats Liebenzell, Gberamts
Calw. Vom 6. Februar 1880.
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchsten Dekrets vom 6. Februar d. J.
auf den 1. April d. J. die Auflösung des Amtsnotariats Liebenzell mit der Bestimmung
zu verfügen geruht, daß die dem Amtsnotariatsbezirk zugehörigen Gemeinden Dennjächt,
Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach,
Simmozheim, Unterhaugstett und Unterreichenbach sämmtlich dem Gerichtsnotariat
Calw zugetheilt werden.
Solches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 6. Februar 1880.
Faber.