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Nro. 43.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Königreich Württemberg.
*7 Donnerstag, den 1. Oktober 1829. —
Inbalt.
Koͤnigl. Dekrete. Ordens-Verleihungen. — Dienst-Nachrichten.
Berfugnngen der Departements. Verfuͤgung, den Brand: Versichernngs: Anschlaa der mit Bauholz· Ge
rechtigkeiten ic. versehenen Gebaͤude betreffend. — Die dießjaͤhrige Aufnahme in die katholischen niedern
Convikte betressend. — Aufnahme eines ausübenden Arztes.
Dleust-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordens-Verleihungen.
Seine Königliche Majestät haben, nach höchstem Dekrete vom 25. v. M. an
den Ordens-Vice-Kanzler, dem Direktor des Lehenraths, Staatorath v. Harttmann,
bisherigem Kron-Ordens-Ritter, das Commenthurkreuz, und
dem Ober-Tribunalrath v. Wächter, seitherigem Ritter des Eivil-Verdienst-Ordens,
so wie
dem Geschäftsträger zu London, Geheimen Legationsrath und Kammerherrn Grafen
v. Mandelsloh, das Ritterkreuz Höchst Ihres Ordens der Württembergischen
Krone zu verleihen geruht.
Sodann haben Höchstdieselben, nach höchstem Dekret vom 26. v. M. an den
Ordens-Vice-Kanzler, dem General-Major v. Brand, Inspekteur der Artillerie, das
Commenthurkreuz, und