Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

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unter freier Vereinbarung der Beteiligten vollziehen. 
Der einzelne Dienstpflichtige soll sich dann in einem zum 
Hilfsdienst zählenden Wirtschaftszweig selbst eine seinen 
geistigen und körperlichen Fähigkeiten entsprechende 
Tätigkeit verschaffen. Nicht eine Umstürzung unseres 
Wirtschaftslebens im ganzen wie der Arbeitsleistung 
des einzelnen ist die Absicht des Gesetzes, sondern plan— 
volle Anpassung an die Bedürfnisse der Kriegführung. 
Je besser es den mit der Ausführung des Gesetzes be— 
trauten Behörden gelingt, Vorhandenes auszunützen 
und umwälzende Veränderungen zu vermeiden, desto 
vollkommener werden sie ihr Ziel erreichen. 
Zwang ist nur als äußerstes Hilfsmittel für die 
Durchführung des Gesetzes gedacht. Doch ist ein dop— 
pelter Zwang, ein positiver wie ein negativer vor— 
geseheen. Der positive Zwang setzt ein bei der Herau- 
ziehung und Verteilung der Dienstpflichtigen zur 
kriegswirtschaftlichen Tätigkeit, der negative besteht 
in einer Bindung der Dienstpflichtigen an die 
übernommene Arbeit. Eine zwangsweise Schließung 
von Betrieben ist dagegen nicht vorgesehen, 
wenn es den Behörden auch möglich sein wird, 
durch die Entziehung dienstpflichtiger Arbeitskräfte oder 
auch durch andere Maßnahmen auf die Schließung 
eines Betriebes hinzuwirken. 
Der Vollzug des Gesetzes ist, soweit es sich um Ver- 
waltungsaufgaben handelt, im wesentlichen in die 
Hände militärisch organisierter Behörden gelegt. Doch 
sind für Streitfälle Instanzen geschaffen, die unter 
militärischem Vorsitz unter Zuziehung sachkundiger Be- 
amter und von Vertretern der beteiligten Kreise über 
die Anwendung des Gesetzes entscheiden. Sie sollen 
den vom Gesetzesvollzug Betroffenen den erforderlichen 
Rechtsschutz bieten. 
Das Bewußtsein der Verantwortung für diese in 
unsere gesamten Lebensverhältnisse tief eingreifende 
Maßnahme spiegelte sich wieder in den Erörterungen 
der Presse seit dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs, 
besonders aber in den Verhandlungen des Reichstags. 
Im Vordergrund des Interesses stand die sozialpoli-
	        
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