Abkürzungen
(in der Abhandlung.)
Wo gesetzliche Vorschriften ohne weiteren Zusatz angegeben
sind, handelt es sich um das Hilfsdienstgesetz. War dessen An—
gabe zur Unterscheidung von anderen Vorschriften notwendig,
ist die Abkürzung
HDG.
gebraucht.
BGB. — Bürgerliches Gesetzbuch.
RGBl. -— Reichsgesetzblatt.
RNVO. = Reichsversicherungsordnung.