Full text : Der Vaterländische Hilfsdienst. 1. Teil. (1)

Abkürzungen
(in  der  Abhandlung.)

Wo  gesetzliche  Vorschriften  ohne  weiteren  Zusatz  angegeben
sind,  handelt  es  sich  um  das  Hilfsdienstgesetz.  War  dessen  An—
gabe  zur  Unterscheidung  von  anderen  Vorschriften  notwendig,
ist  die  Abkürzung

HDG.
gebraucht.

BGB.  —  Bürgerliches  Gesetzbuch.
RGBl.  -—  Reichsgesetzblatt.
RNVO.  =  Reichsversicherungsordnung.