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(Nr. 5241.) Allerhöchster Erlaßtz vom 28. Mai 18060., betressend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee
von Pawonkau nach Jawadzki im Groß-Sprehlitzer Kreise.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Lubüng,
im Regierungsbezirk Oppeln, beabsichtigten Bau einer Chaussee von Pawonkau
nach Zawadzki im Groß-Strehlitzer Kreise zum Anschluß an die Opeln-Tarnowitzer
Eisenbahn genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise
ublinitz das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugliich will Ich dem #achten Kreise
egen Uebernahme der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das
Ke## zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der
in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen
auf den Stkaats-Chausseen von Ihnen angewendet werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen.
Kenntniß zu bringen.
Baden--Baden, den 28. Mai 1860.
Im Namen Sr. Majestkt des Königs:
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-BHofbuchdruckerei
(R. Decker).