Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vor Aristoteles und Platon. 135 
nissen ein Armer sehr leicht reich, und ein Reicher sehr leicht 
arm werden konnte. Fast möchte ich sagen, dass alle reichen 
Athenienser, von denen wir Nachrichten haben, ihr Vermögen 
in verschiedenen Unternehmungen zugleich erlangt hatten. So 
hatte der reiche Nikias, der ein trauriges Ende in Syrakus nahm, 
neben seinem Grundbesitz zugleich einen Antheil an den Lauri- 
schen Silberbergwerken; Demosthenes hatte eine Weaffenfabrik 
mit dreissig Arbeitern; ein Stück Landbesitz und ein Haus nebst 
einem Geschäft in der Stadt waren wohl fast immer verbunden. 
Die Folge aber war eine fast gänzliche Zertrümmerung der 
Landgäter. Boeckh hat in seiner classischen „Staatshaushaltung 
der Athener“ !) gegeben, was darüber zu finden sein mag. Er 
sagt: „Uebrigens scheinen die Ländereien in Attika in ziemlich 
kleine Stücke zertheilt gewesen zu sein — *, selbst Alkibiades, 
„obwohl seine Familie eine der angesehensten war, besass am 
väterlichen Erbe nicht mehr als Aristophanes gekauft hatte.“ 
Dass die an der Gränze von Allika, am Meeresufer oder am 
Gebirge gelegenen Grundstücke, die sogenannten &oyerıal, grösser 
waren, wie Boeckh a.a. 0. bemerkt, beruht nicht darauf, dass 
sie weniger dem Verkehr unterworfen gewesen, sondern auf 
dem wirthschaftlichen Gesetz über die Grösse und den Betrieb 
der Landbesitzungen, welches v. Thünen zum erstenmal in 
seinem Isolirten Staat aufgestellt hat, und das wir hier wohl als 
bekannt voraussetzen dürfen. — Es war auf diese Weise fast 
unmöglich, dass ein Stamın reicher und selbstständiger Grund- 
besitzer in Attika: sich erhalten konnte; die Geldsumme war das 
Entscheidende, und es ist bezeichnend genug, wenn Aristoteles, 
obgleich zu seiner Zeit die Verhältnisse, wie wir gleich sehen 
werden, eine etwas andere Gestalt anzunehmen begannen, den- 
noch das Patrizierihum oder den Adel — es mag hier der wesent- 
liche Unterschied beider unberücksichtigt bleiben — gar nicht mit 
Grundbesitz in Verbindung bringt, sondern dasselbe, die griechische 
evy&veıa, auf Geburt und Reichthum, rıAoürog, zurückführt. 
Allerdings fand gegen diese unbeschränkte Herrschaft dessen, 
was man in England’ das moneyed interest nennen würde, in einigen 
  
  
1) Boeckh ibid. I, 11.
	        
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