Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vor Aristoteles und Platon, 165 
kein Anderer hat Neuerungen), wie die Weiber- und Kinder- 
gemeinschaft oder die Syssitien der Weiber vorgeschlagen.“ Wenn 
nun das uns freilich nicht erklärt, was in den Werken des Hippo- 
damos und Phaleas gestanden, so sehen wir doch daraus, was 
nicht darin gestanden, und die Angabe des Aristoteles, „dass 
alle (welche über Staatsangelegenheiten geschrieben) sich näher 
an die bestehenden Verfassungen halten als die Republik und 
die Geselze des Platon“ ?) bezieht sich offenbar auf diese beiden 
dem platonischen Ideale eigenthümlichen Punkte, die dann Aristo- 
teles selbst mit billerer, zum Theil ungerechter Kritik überhäuft. 
Jene Bemerkung nun macht es uns zugleich möglich eine andere 
Notiz bei Aristolcles auf ihr richtiges Maass zurückzuführen. Er 
sagt nämlich ganz beiläufig im siebenten Buch: „Wie die meisten 
Menschen nach ausgebreiteter Herrschaft ringen — so scheint 
auch Thibron ein Bewunderer des Gesetzgebers der Lakönen, 
und mit ihm jeder von denen, welche über ihre Verfassung 
etwas geschrieben haben ,„, weil sie durch ihr Geübtsein im Be- 
stehen von Gefahren über viele herrschten“ ?). Von Thibron 
oder Thymbron erfahren wir wieder nichts; es ist möglich, dass 
jene Bewunderung der Inhalt einer historischen, einer philoso- 
phischen, oder auch einer ethnographischen Arbeit gewesen 
ist, deren, wie wir sehen werden, die Zeil vor Aristoteles und 
Platon keineswegs entbehrte. 
Ungewiss ist ferner was Aristoteles an einer anderen Stelle ?) 
meint, wenn er sagt:- „dasselbe hat schon ein Früherer ausge- 
sprochen (zig arregi;raro zwv rr00TE00v); doch war sein Gesichts- 
punkt dabei nicht der unsere. Er urtheilte nämlich: von allen 
Verfassungen, wenn sie gut seien (o1cwv ErtieixwWv) wie von gülen 
Öligarchieen u. 8. w., sei die Demokratie die schlechteste; wenn 
  
  
1) Arist. Pol. II, 4.1. „Neuerungen“ steht auch nicht wörtlich im Text, 
ist aber von Stahr höchst geistreich und wahr mit aufgenommen,.wie denn 
überhaupt seine Uebersetzung vortreffllich ist, 
2) Pol. II, 4. 1. 
3) Die Lesarten variiren: fowr — lußoewr — Tiußewr — Bußewr. 
(Ygl. Gaisford ad Heph. p. 219 und Wessel. ad Diod. Sic. XIV. cp. 36.) 
— Arist. Pol. VII, 13. 11. 
4) Pol. IV, 2. 3.
	        
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