Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

vor Aristoteles und Platon. 4179 
einen Blick auf dasjenige, was Aristoteles für die Lehre vom 
Güterleben geleistet hat, so ist es ganz unzweifelhaft, dass gerade 
er in diesem Falle war. Denn wenn er nicht jene sociale Grund- 
idee der Landwirthschaft theoretisch festgehalten, und sie als 
olxovoruxı) Seiner Xonueriorixn streng geschieden enigegengestellt 
hätte, so hätte sein trefflliches Verständnis vom Wesen des 
Geldes und seine Einsicht in die Lehre vom Werthe ihm noth- 
wendig eine ganz andere, und gewiss unendlich viel reichere 
Lehre vom Güterleben erzeugl. Aber wer darf von einem 
Menschen fordern, dass er mehr als Einen Schritt seiner Zeit 
voraus sei in menschlichen Wissenschaften? Auch Aristoteles 
war es nicht; und so nun verhält es sich mit dieser Mischung 
von Klarheit und Widersprüchen bei ihm in demjenigen, was die 
Volkswirthschaftslehre betrifft. _ 
Und jetzt können wir zum Schlusse die Frage beantworten, 
ob es vor Aristoleles eine Literatur über Nationalökonomie ge- 
geben habe. Hält man diese Frage mit dem Obigen zusammen, 
so ergiebt sich, dass allerdings die oixovowsn das Entstehen 
vollständiger Werke vor Aristoteles zuliess, in der Zeit, in 
welcher das gewerbliche Capital und die gewerbliche Arbeit noch 
als die gesellschaftlich minder ehrenhafte betrachtet ward, dass 
aber über die xoruerıorıxm höchstens einzelne Ansichten, nicht 
aber vollständige und ausführliche Arbeiten, wie über die Poli- 
teia, Raum finden konnten. 
Und diesem Satze entsprichi das Wenige, was Aristoteles 
uns mittheilt. 
Was nämlich zunächst die oixovowx«r betrifft, so finden wir 
folgende Stelle, die alles enthält, was wenigstens im Aristoteles 
darüber vorkommt. Er sagt '): 
„Da nun über diese Gegenstände (landwirthschaftlichen Erwerb) 
Einige geschrieben haben, wie bekanntlich (d7) Chares 
der Parier und Appollodorus der Lemnier über den 
Feldbau, sowohl den schlechtweg so genannten als den mit 
Anpflanzungen verbundenen, und ebenso auch Andere über 
andere Zweige, so mag, wem darum zu thun ist, sich 
aus diesen belehren.* — 
1) Pol. I, 4. 4. 12%
	        
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