Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

über  Armenpflege  und  Heimathsrecht.  47

Vorhandensein  der  Hilfsbedürftigkeit  und  die  näheren  Umstände
des  Falles  obliegt  (Armenkommissionen).  Dieselben  sind  so
zusammengesetzt,  däss  sie  im  Allgemeinen  ihr  Urtheil.  ohne  zu:
ängstliche  Rücksicht  auf  die  eigene  Beitragspflicht  abgeben.  Hier
ist  ferner  der  Haushalt  geordnet,  und  es  sind  allgemeine,  wenn
auch  mehr  oder  weniger  zweckmässige,  Bestimmungen  über  die
Vertheilung  der  Steuern  vorhanden,  so  dass  die  Mittel  zur  Armenpflege
  nach  Maassgabe  des  anerkannten  Bedürfnisses  im  Allgemeinen
  beschafft  werden  können.

Die  Folgen  dieser  Ordnung  zeigen  sich  zunächst  darin,  dass
die  Last  der  Armenpflege  forldauernd  gestiegen  und  in  den
grössern  Städten  bereits  zu  einer  drückenden  Bürde  herangewachsen
  ist  !).

Insbesondere  haben  in  den  letzten  Jahren  die  Versuche,
Armen  durch  die  Vermittelung  der  Gemeinden  lohnende  Beschäfligung
  zuzuweisen,  den  Haushalt  mancher  Städte  mit  Zerrüttung

  bedroht  ?).
Dennoch  erweisen  sich  die  Verwendungen  zur  Befriedigung

des  vorliegenden  Bedürfnisses  als  nicht  genügend.  Die  bewilligten
Almosen  reichen  zum  Unterhalt  eines  wirklich  Hilflosen  meistens
nicht  hin  ?).  Die  unläugbar  noch  vorhandene  Noth  ruft  frei-1)

  Die  Gesammtkosten  der.  Armenpflege  in  Berlin  werden  in  dem
Bericht  der  Armenverwaltung  im  Jahre  1842  auf  Rthir.  402,000  angegeben.
Nach  den  Etats  waren  sie  im  Jahre  1846  auf  497,898  Rthlr.,  im  Jahre  1849
auf  608,000  Rthlr.,  1850  auf  597,000  Rthlr.  gestiegen.  In  Breslau  empfingen
von  104,222  Einwohnern,  welche  die  Stadt  im  Jahre  1849  zählte,  nach
Angabe  der  städtischen  Behörden  nicht  weniger  als  32,794  Unterstützung
aus  öffentlichen  Mitteln.

Aebnlich  sind  die  Verhältnisse  in  Köln,  Aachen  u.s.  w.  Auch  in  den
Mittelstädten,  wie  Marienwerder,  Liegnitz  u.  s.  w.  bildet  die  Ausgabe  für
die  Armenpflege  schon  einen  ziemlich  bedeutenden  Posten.  In  kleinen  Städten
wie  Stuhm,  Garnsee  u.  s.  w.,  deren  Verhältnisse  sich  denen  des  platten  Landes
nähern,  sind  sie  noch  ganz  unbedeutend.

2)  Die  grossen  Städte  wie  Berlin,  Breslau,  Cöln,  Aachen  u.s.  w.  sind
in  den-Jahren  1849  —51  genöthigt  gewesen,  zur  Deckung  des  Defizits  im
Stadthaushalte  beträchtliche  Anleihen  zu  machen,:  abgesehen  von  der  Erhöhung
bestehender  oder  der  Einführung  neuer  Abgaben.  Die  ausserordentlichen
Ausgaben  für  die  Armenverwaltungen  waren  zum  Theil  die  Veranlassung  davon..

3)  Selbst  in  Berlin  betrug  die  einem  Hilfsbedürftigen  gewährte  monat-Zeitschr.

  für  Staatsw.  1858.  is  Heft.  2