Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

208  Studien  über

kender  Rückschlag  gegen  die  übermässige  Ausdehnung  des  landwirthschaftlichen
  Kredits,  welche  durch  das  in  dieser  Beziehung
sehr  verderbliche  Pfandgesetz  !)  von  1825  und  durch  das  übertriebene
  Steigen  der  Preise  von  landwirthschaftlichen  Grundstücken
in  zunehmender  Weise  bis  zum  Jahr  1846  stattgefunden  hatte..  —
Endlich  aber  sind  als  vorübergehende  Ursache  der  Noth  auch
die  Revolutionsjahre  anzusehen;  nur  dass  diese  auch  gar  viel
am  siltlichen  Grundstock  der  Gemeinden  verdorben  haben,  was
wenigstens  für  lange  Zeit  nicht  gut  zu  machen  ist.

Aber,  muss  man  fragen,  hätten  alle  diese  Ursachen  zusammengenommen
  einen  solchen  Nothstand  verursachen  können,  wenn
die  Basis  der  landwirthschaftlichen  Zustände,  die  Vertheilung  des
Grundbesitzes,  eine  gesunde  gewesen  wäre?

Zeiten,  wie  die  jüngst  verflossenen  Jahre  sind  ein  wahrer
Prüfstein  für  die  Tüchligkeit  und  Gesundheit  der  ökonomischen
Zustände  eines  Landes.  Missjahre  und  Theuerung  müssen  der
‚Natur  der  Sache  nach  immer  wieder  kommen.  Unruhige  Jahre,
früher  Krieg  mit  seinen  Folgen,  jetzt  innere  Bewegungen  und
noch  Krieg  dazu,  werden  gleichfalls  wiederkehren.  Das  Alles
war  immer  so  und  wird  immer  so  sein.  Man  kann  nicht  jedes
Jahr  eine  reiche  Erndte,  viel  und  theuern  Wein  und  solche
politische  Zeiten  erwarten,  welche  den  reichsten  Arbeitsverdienst
und  den  ruhigsten  Genuss  des  Erworbenen  sichern.  Die  ökonomischen
  Zustände  müssen  deshalb  so  eingerichtet  sein,  dass
das  Volk  in  seiner  Gesammtheit  solche  Unglücksjahre  überstehen

1)  Der  Fehler  des  Pfandgesetzes  liegt  darin,  dass  es  der  Ueberschätzung
der  Pfandobjekte  keinen  Damm  entgegenstell,  wie  schon  Weishaar
in  seinem  Handbuch  des  Württ.  Privatrechts  IL  S.  191.  (dritte  Auflage)
auseinandergesetzt  hat.  Diese  Ueberschätzung  rührt  aber  keineswegs  vorzugsweise
  vom  bösen  Willen  her,  wie  Weishaar  vermuthet.  Das  sogenannte
Strecken,  das  ist  Steigerung  der  Taxsumme  behufs  Ermöglichung  eines  höheren
  Darlehens,  kommt  sehr  selten  vor.  Vielmehr  hat  sie  in  den  schon  erwähnten
  zu  hohen  Güterpreisen  selbst  ihren  Grund,  die  eine  Folge  des
Kleinbesitzes  sind.  Würde  man  von  Anfang  an,  statt  „die  laufenden  Kaufpreise*
als  Werthmaassstab  zu  nehmen,  nach  dem  Vorschlag  des  ständischen  Ausschusses
  von  1823—24  den  Grundsteueranschlag  dazu  angewendet  haben,
so  hätten  die  Leute  freilich  nicht  so  viel  Schulden  machen  können;  aber
der  Rückschlag  im  bäuerlichen  Kredit  wäre  auch  nicht  so  heftig  geworden,
wie  er  gegenwärtig  ist.  ‘