württembergische Agrarverhältnisse. 219
gäu in sich begreift, sogar zu den reichsten des Unterlandes. Keines
von diesen Aemtern hat vorzugsweise viel Gewerb, keines eine
besonders stark hervortretende Holzproduktion. Der Weinbau
ist bei Gerabronn und Telinang sogar noch erheblich bedeutender
als in den. andern Aemiern. Man kann also in keiner Weise
sagen, dass dieselben unrichtig, etwa zum Vortheil der Distrikte
mit Grossbesitz, gewählt seien. Stellt man -nun aber hier die
Vergleichung an, so ergiebt sich folgendes Resultat:
In Tettnang ist die Gantenzahl aus den beiden erwähnten
Jahren 75, das ist ein Fall auf 275 Menschen, in Gerabronn,
wie schon bemerkt, 74 oder ein Fall auf 400 Menschen. Dagegen
in Böblingen 158, in Leonberg 127, was ein Verhältniss von
1 zu 180 und 233 ergiebt,. Der durch Capilalisirung des cata-
stririen Reinertrags nach einem Zinsfuss von 5%, sich ergebende
Werth des Grundeigenthums !) beträgt dagegen
in Tettnang 7,°° Mill. fl. auf den Kopf 374 fl.
in Gerabronn 9% „ „ 2» 9». ».9340 A.
in Böblingen 5,57 „ „ » 9 9. MA.
in Leonberg 7, „ „ “nn. %4 fl.
Die Uebereinstimmung des grösseren Besitzes mil der ge-
ringeren Gantenzahl tritt hier augenfällig heraus. Sie würde
noch viel stärker hervortreien, wenn man den Werth des Grund-
besitzes nicht auf die einzelnen Bewohner sondern auf die Grund-
besitzer ausschlagen könnte, wozu leider die nöthigen Notizen
mangeln.
Noch ist aber schliesslich zu sagen, dass der angenommene
1) Ich füge noch einige extreme Beispiele von bäuerlichem grösserem
und kleinerem Besitz an. Im Amt Schorndorf ist der 20fache Werth des
Grundertrags 4,9 Mill. fl.; es kommt auf den Kopf 126 fl.; im Amt Stuttgart
5,° Mill. fi. per Kopf 172 fl.; dagegen im Amt Leutkirch 7,9 Mill., gleich
380 fl. per Kopf. Dabei hat dieses Amt einen höheren Gewerbsteueranschlag
als Schorndorf, obgleich es ein Drittel weniger Einwohner hat. Auch das
Amt Stuttgart zahlt nur !/s mehr Gewerbsteuer, obgleich seine Seelenzahl
über 30,000, die von Leutkirch nur 21,000 beträgt. — Im Amt Waldsee
kommt bei 10,5 Mill. Grundvermögen 516 fl. auf den Kopf. Der Steueranschlag
des gewerblichen Ertrags war schon 1834 fast so gross, wie gegenwärtig
im Amt Schorndorf, obwohl die Bevölkerung nur zwei Drittel von diesem
Amt zählt. “