Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

württembergische Agrarverhältnisse. 221. 
ob es klug und recht ist, in den Landestheilen, wo bis jetzt 
Lehenrecht und Sitte grösseren Besitz erhalten hat, eben solche 
‚Zustände sich bilden zu lassen, wie sie im übrigen Land bereits 
geworden oder ob es nicht vielmehr eine heilige Pflicht der 
Gesetzgebung ist, wenigstens noch das zu reiten, was gereltet 
werden kann. 
Aber nicht allein das lehrt eine statistische Vergleichung, 
dass die Distrikte mit vorherrschendem Kleinbesitz eine stärkere 
Zerrüttung der Vermögensverhältnisse des Volks erkennen lassen, 
als die Distrikte, in denen die Theilbarkeit des Bodens bis jetzt 
beschränkt war und grössere bäuerliche Besitzungen sich erhalten 
haben; es lässt sich aus der Statistik auch der Beweis führen, 
dass die Landwirthschaft in diesen Landestheilen während der 
letzten Jahrzehnte grössere Fortschrilte gemacht hat, als in den 
enigegengeselzten. 
Zu diesem Behuf theile ich eine vergleichende Darstellung 
über die Zunahme des Viehstandes in den einzelnen Landestheilen 
während der Periode von 1823 bis Schluss 1849 mit. 
Betrachtet man die Verhältnisse des ganzen Landes, so weist 
die amtliche Statistik eben keine ungünstigen Zustände nach. 
Während nämlich die anwesende Bevölkerung von 1823 bis Ende 
1849 von 1,444,165 auf 1,751,638 Seelen, also im Verhältniss 
von 100 auf 121,3 stieg, ist zwar die Pferdezahl nur von 88,079 
auf 103,837 also um 17,° Proz., die Zahl der Schafe gar nur 
um 16,7 Proz. nämlich von 494,708 auf 576,284 Stück gestiegen. 
Dagegen hat der Rindviehstand von ‚681,574 auf 850,123 Stück, 
also um 24,' Proz. zugenommen, die vorhandenen Schweine haben 
sich von 122,080 auf 210,702 Stück also um 72,5 Proz., die 
Ziegen von 23,777 auf 50,988 Stück oder um 110 Proz. ver- 
mehrt. Hier wird der verhältnissmässige Rückgang bei den Pferden 
und Schafen durch den Zuwachs am andern Vieh vollständig 
ausgeglichen '). 
1) Um damit ein anderes Land zu vergleichen, führe ich an, dass nach 
der Mittheilung von Hermann in dem erwähnten Kalender für 1843 in 152 
Gerichtsbezirken in Bayern von 1810 bis 1840 zunahm: 
die Volkszahl von 1,843,913 auf 2,219,662 oder um 20°/o 
die Pferde von 217,230 „ 259,966 d. i. 29% 
 
	        
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