280 Die amtliche Statistik
riemlich nutzlose Mühe bereitet zu haben. Bei alle dem ist solche statistisch
unergiebige Arbeit ungleich theurerer als weit vollkommenere , die ohne
wesentliche Vermehrung von Kräften sehr leicht und zur mehreren Zufrieden-
heit der Betheiligten zu erzielen ist, sobald alles in gehörige, nach einem
Mittelpunkte zusammenlaufende Bahnen gewiesen wird. Denn nicht nur
werden für isolirte Arbeiten fast genau dieselben Vorbereitungskosten er-
heischt, wie für planmässig geordnete, das Ganze umfassende, sondern eben
dieses Mangels an Centralisation wegen, werden zu Zeiten gewissen Be-
börden die nämlichen Beobachtungen von den verschiedenen Oberbehörden
zwei- und mehrfach abgefordert. Kommt hinzu, dass jede der letzteren die
Ereignisse unter andern, oder auch nur wenig verschiedenen Gesichtspunkten
oder Eintheilungsprincipien beobachtet wissen will, so wächst die Arbeit,
die unter einheitlicher Spitze in einem längeren Zeitraum nur einmal zu
machen gewesen wäre, ins Ungeheure; sie überschreitet die Kräfte derer,
denen sie vielleicht als ein unbezahltes Nebenamt angesonnen wird und das
Resultat ist nothwendig — nicht nur unzuverlässige Arbeit, sondern auch
Widerwillen gegen statistische Erhebungen jeder Art.
Solche Unzutwäglichkeiten fallen gänzlich weg, wenn unter den ver-
schiedenen Organen der Staatsregierung und zwar bei den Ministerial-De-
partements selbst Einigung darüber vorhanden ist, welche Thatsachen
beobachtet werden sollen und zu welchem gemeinschaftlichen Zwecke sie
beobachtet werden sollen und können.
Dieselbe Zersplitterung einerseits und die Nothweudigkeit eines gemein-
schaftlichen Vorgehens, war bekanntlich vor 11 Jahren in Belgien die Ver-
anlassung zur Errichtung der mit Recht in allen civilisirten Ländern der
Welt so hochgeachteten Central-Commission für Statistik. Die Aufgabe der-
selben ist: einen allgemeinen und systematischen Plan für die statistische
Erforschung - des ganzen Landes zu entwerfen. Ia Verfolg dessen ist sie
angewiesen: die Lücken sowohl wie die Ueberflüssigkeiten der gegenwär-
tigen statistischen Veröffentlichungen zu bezeichnen, ihre Meinung nicht
allein über die zur Erhebung der verschiedenen Nachrichten anzuwendenden
Schemate abzugeben, sondern auch mangelnden Falls geeignete Formulare
zur Einzeichnung alles Wissenswerthen und Nöthigen zu entwerfen. Nicht
minder ist sie angewiesen, darauf hinzuwirken, dass jede Wiederholung
oder doppelte Arbeit ebenso in der Erhebung wie in der Veröffentlichung
statistischen Materials vermieden werde. Sie ist ferner beauftragt, die von
den Staatsministern an den König zu erstattenden Resumes zu redigiren,
welche den grossen statistischen Publicationen vorherzugehen haben ,. diese
letzteren selbst in ihrer Ausführung zu überwachen und überhaupt darüber
Vorschläge zu machen, auf welche Weise am besten Einheit und Vollständig-
keit in die statistischen Arbeiten zu bringen sei. Die Commission correspon-
dirt in allen diesen Angelegenheiten nur mit oder durch den Minister des
Innern, welcher die ihm mitgetheilten Ansichten oder Schriftstücke der-
selben an die betreffende Stelle gelangen lässt,