326 Betrachtungen
Dass unter einer solchen Entwickelung der Zustände nur
diejenigen leiden, welche zu einer leichtsinnigen Ehe geschritten
sind, kann und wird Niemand behaupten. Zunächst verkümmern
die Kinder dabei; in der zartesten Jugend wegen des Mangels
an Pflege, in späterem Alter wegen des Missbrauchs ihrer Kräfte
zum Erwerb.
Alle Versuche, welche man gemacht hat, und in denen noch
viele Kräfte verschwendet werden, das Loos der unglücklichen
Kinder durch äussere Hilfsmittel zu verbessern, — wie durch
Kleinkinderbewahranstalten, unentgeldlichen Schulunterricht, Sonn-
tagsschulen, Reitungshäuser u. dgl. — müssen sich als ohnmächtig
erweisen, da sie die Wurzel des Uebels nicht berühren, da sie
das Familienleben nicht auf gesunde Grundlagen zurück-
führen. Leicht können solche wohlgemeinte Maassregeln und An-
stalten, ähnlich wie die im vorigen Jahrhundert angelegten Findel-
häuser, unerwartete und selbst traurige Folgen nach sich ziehen.
Nicht minder weitgreifend ist der Umstand, dass die Eltern,
welche ihre Kinder darben sehen, und nicht im Stande sind,
ihnen die Pflege und Theilnahme zu widmen, wie ihr natürliches
Gefühl das zugleich als ihr Recht und als ihre Pflicht bezeichnet,
nur zu leicht bitteren Hass gegen die ganze menschliche Gesell-
schaft und namentlich gegen diejenigen einsaugen, welche ihnen
oft sehr irriger Weise als die Ursache ihres gestörten Familien-
lebens erscheinen. In ihrem eigenen Thun oder in dem Ver-
schulden früherer Jahre die Ursache ihres Unglücks zu suchen
und zu finden, sind die wenigsten Menschen stark genug. Be-
sonders schwer wird es, anzuerkennen, dass ein vielleicht an
sich eingeräumites Vergehen, ohne Verschulden Anderer die Folgen
haben könne und dürfe, uns in der Ausübung heiliger Pflichten
werbebefugniss, Berlin 1841, Seite 392 bis 407, gegebene, ebenso klare als
lebendige und eindringliche Schilderung der Zustände, in welche zu ver-
sinken die Fabrikarbeiter nur zu häufig das Unglück haben. Die daselbst
allgemein gehaltene Darstellung möchte zunächst vielleicht auf französische
und englische Verhältnisse bezogen werden, gilt indess, wie der Verfasser
durch eigene Beobachtungen sich hat überzeugen müssen, ebensowohl für
unser deutsches Vaterland, in Schlesien, Sachsen, Berlin, wie am Rhein und
an der Donau.