Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 383 
zum Theil wieder an die Stadt Braunschweig abtreten müssen, 
welche früher im Besilze desselben war, so lange das Herzog- 
thum Braunschweig dem Steuervereine angehörte. Einzelne Fa- 
briken werden einen schweren Stand in der zollvereinsländischen 
Concurrenz haben u. s. w. 
Wie aber überall und in ‘allen Beziehungen, so können 
auch in dieser Zollanschlussfrage nur die allgemeineren und 
dauernden Interessen den Ausschlag geben. Da, wie Niemand 
verkennen kann, die Einheit des deutschen Handels- und Zoll- 
gebietes der Entwicklung der deutschen Nation mit innerer 
Nothwendigkeit angehört und der Zollverein bis. zur Nordsee 
ausgedehnt werden muss, so ist es für die Küstenstaalen Han- 
nover und Oldenburg jedenfalls gerathener, dass sie sich jetzt 
freiwillig und unter überaus günstigen finanziellen Bedingungen 
mit den Binnenstaaten vereinigen, als dass sie dazu in einer 
spätern Zeit durch politische Verhältnisse ohne solche Begün- 
stigungen, wie sie sie jetzt errungen haben, gezwungen wer- 
den. Auch würde längere Zögerung nur grössere Slörungen 
in den bestehenden Verkehrsverhältnissen bereiten, während die 
volkswirthschaftlichen Vortheile des Anschlusses um so späler 
geerndtet würden. 
Dass aber von den Gegnern des Zollanschlusses die Nach- 
theile viel zu hoch, die Vortheile dagegen viel zu niedrig an- 
geschlagen worden sind, wird die folgende Betrachtung der 
hannoverschen Volkswirthschafft nach ihren einzelnen Haupt- 
zweigen ergeben. 
Landwirthschaft. 
Die Tarife des Zollvereins und die des Steuervereins stimmen 
in den meisten Positionen darin überein, dass die landwirthschaft- 
lichen Erzeugnisse entweder ganz frei oder gegen niedrige Zoll- 
sätze eingehen und ausgehen. Die Eingangszölle betragen für 
Geireide und Hülsenfrüchte im Zollvereine 5 Sgr. für den preus- 
sischen Scheffel = circa 13/, hannov. Himten, im Steuervereine 
nach den verschiedenen Fruchtigattungen 2 ggr. 4 Pf., 2 ggr,, 
1 ggr. 4 P£., 1 ggr. per Himten; für Pferde dort 1 Rihlr.
	        
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