in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 383
zum Theil wieder an die Stadt Braunschweig abtreten müssen,
welche früher im Besilze desselben war, so lange das Herzog-
thum Braunschweig dem Steuervereine angehörte. Einzelne Fa-
briken werden einen schweren Stand in der zollvereinsländischen
Concurrenz haben u. s. w.
Wie aber überall und in ‘allen Beziehungen, so können
auch in dieser Zollanschlussfrage nur die allgemeineren und
dauernden Interessen den Ausschlag geben. Da, wie Niemand
verkennen kann, die Einheit des deutschen Handels- und Zoll-
gebietes der Entwicklung der deutschen Nation mit innerer
Nothwendigkeit angehört und der Zollverein bis. zur Nordsee
ausgedehnt werden muss, so ist es für die Küstenstaalen Han-
nover und Oldenburg jedenfalls gerathener, dass sie sich jetzt
freiwillig und unter überaus günstigen finanziellen Bedingungen
mit den Binnenstaaten vereinigen, als dass sie dazu in einer
spätern Zeit durch politische Verhältnisse ohne solche Begün-
stigungen, wie sie sie jetzt errungen haben, gezwungen wer-
den. Auch würde längere Zögerung nur grössere Slörungen
in den bestehenden Verkehrsverhältnissen bereiten, während die
volkswirthschaftlichen Vortheile des Anschlusses um so späler
geerndtet würden.
Dass aber von den Gegnern des Zollanschlusses die Nach-
theile viel zu hoch, die Vortheile dagegen viel zu niedrig an-
geschlagen worden sind, wird die folgende Betrachtung der
hannoverschen Volkswirthschafft nach ihren einzelnen Haupt-
zweigen ergeben.
Landwirthschaft.
Die Tarife des Zollvereins und die des Steuervereins stimmen
in den meisten Positionen darin überein, dass die landwirthschaft-
lichen Erzeugnisse entweder ganz frei oder gegen niedrige Zoll-
sätze eingehen und ausgehen. Die Eingangszölle betragen für
Geireide und Hülsenfrüchte im Zollvereine 5 Sgr. für den preus-
sischen Scheffel = circa 13/, hannov. Himten, im Steuervereine
nach den verschiedenen Fruchtigattungen 2 ggr. 4 Pf., 2 ggr,,
1 ggr. 4 P£., 1 ggr. per Himten; für Pferde dort 1 Rihlr.