Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

274  Arbeiterverhältnisse  in  Böhmen.

eine  klare  Vorstellung  über  die  Lohnverhältnisse  in  diesen  Industriezweigen
  zu  erlangen.  Der  Bericht  gesteht  übrigens  mit  lobenswerther  Aufrichtigkeit
  die  daraus  hervorgehende  theilweise  Mangelhaftigkeit  der  Daten
selbst  ein.

Erlangen.  Dr.  Makowiczka.

Die  amtliche  Statistik  und  das  statistische  Bureau  im  Königreich
  Sachsen,

mit  einem  Blick  auf  die  statistische  Commission  in  Brüssel.

Die  Augsburger  Allgemeine  Zeitung  brachte  in  der  Beilage  zu  Nr.  234  des
vergangenen  Jahres  (21.  August  1852)  einen  Artikel  über  die  amtliche  Pflege
der  Statistik  in  Deutschland,  der  an  mannichfachen  Unrichtigkeiten  leidet,
und  was  Sachsen  betrifft,  aus  einer  mehr  als  zwei  Jahre  hinter  uns  liegenden
  Zeit  datirt.

Das  gegenwärtige  statistische  Bureau  wurde  durch  königliche  Verordnung
vom  2.  August  1850  auf  Ansuchen  des  statistischen  Vereins  factisch  an
Stelle  des  Bureaus  dieses  letztern  gesetzt,  indem  durch  genannte  Verordnung
gleichzeitig  die  dem  stat.  Verein  ertheilten  Befugnisse  den  Behörden  gegenüber
  aufgehoben  und  auf  das  unter  dem  Namen  „stalistisches  Bureau  des
Ministeriums  des  Innern“  an  Stelle  jenes  ersteren  Bureaus  getretene  übertragen
  wurden.

Bis  zu  dem  genannten  Zeitpunkte  war  die  Bearbeitung  der  Statistik  im
Königreich  Sachsen  in  den  Händen  des  statistischen  Vereins,  welcher  sich
namentlich  in  dem  ersten  Jahrzehent  seines  Bestehens  sowohl  der  Theilnahme
einer  grossen  Zahl  von  Staatsbeamten  aller  und  selbst  der  höchsten  Grade
als  auch  der  von  Privatleuten  und  der  Mitwirkung  vieler  Zweigvereine  zu
erfreuen  hatte.  Der  Staat  unterstützte  ihn  nicht  allein  durch  Geldmittel  (in
den  letzten  Jahren  durchschnittlich  mit  2600  Thirn.)  sondern  auch  durch
seine  Autorität,  so  namentlich  durch  das  Mandat  vom  11.  April  1831  und
die  Verordnung  vom  1.  November  1836,  u.a.  m.,  kraft  welcher  dem  Vereine
mehrfache  Befugnisse  den  Unterbehörden  gegenüber  eingeräumt  wurden,

Das  Bureau  des  Vereins  stand  anfänglich  unter  der  speciellen  Leitung
des  Kammerraths  von  Schlieben,  später  des  Cameral-Vermessungs-Directors
  Lohrmann,  dann  des  Obersten  Leonhardi  und  zuletzt  des  Legations-Secretairs
  von  Ehrenstein.

Die  Früchte  der  Thätigkeit  dieses  Bureaus  finden  sich  nach  Aussen  hin
in  den  dem  statistischen  Publicum  wohlbekannten  Mittheilungen  das  statistischen
  Vereins  für  das  Königreich  Sachsen  (von  deren  18  Lieferungen  die  ersten