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schlechles für immer bedingt, und nur eine Harmonie, nicht aber
eine Gleichheit als letztes Ziel erscheinen lässt. Allein damit
ist eine allgemeine Handreichung zur Bewerkstelliging der für
Alle gleichmässig nothwendigen Zustände gar wohl vereinbar,
Unter diese für alle Völker und bei allen Gesitligungszwecken
gleich unentbehrlichen Voraussetzungen gehört aber vor Allem
Rechtsschutz. — Endlich ist nur bei der Zugrundelegung des
kosmopolitischen Grundsatzes ein ruhiges Fortschreiten zu freieren
Gesinnungen möglich. Wenn von dem selbstsüchtigen Gedanken
ausgegangen wird, so erscheint jede Beihülfe, zu welcher Er-
fahrung und steigende Gesilligung drängen mögen, als eine weitere
Ausnahme und ein neuer Angriff auf die Grundlage; während
umgekehrt bei der grundsätzlichen Annahme des kosmopolitischen
Principes jede Erweiterung in der Beihülfe zu einer Weltrechts-
ordnung die Entfernung einer bisher bestandenen folgewidrigen
Beschränkung und somit die immer vollständigere und reinere
Gestaltung des richtigen Gedankens ist. Da nun aber doch jeden
Falles die Bewegung nach allen Erfahrungen der Geschichte in
der Richtung der immer weitern Gesilligung vor sich geht, und
sie nach-den Forderungen der Vernunft in dieser Richtung vor
sich gehen soll: so ist auch die Annahme einer Grundlage, welche
damit übereinstimmt, räthlich.
Als Aufgabe für ein miltleres System stellt sich somit heraus:
bei wesentlicher Annahme des kosmopolitischen
Grundsatzes diejenigen Folgerungen desselben zu
beseitigen, welche dem sie’durchführenden Staate
allzugrosse Opfer oder nicht wohl zu überwin-
dende Verlegenheiten bringen.
Es ist oben gezeigt worden, dass die Nachtheile einer starren
Durchführung des kosmopolitischen Systemes hauptsächlich fol-
gende sind: die Uebernahme vielfacher und weitläufiger Vor-
beugungsmaassregeln und gerichtlicher Verfahren; die unerfüll-
baren und unbilligen Forderungen fremder Staaten; die Nolhwen-
digkeit, über fremde zweifelhafle Staatshändel eine bindende
Ansicht auszusprechen; die Härte der Auslieferung in manchen
Fällen. In diesen Beziehungen muss also nach Verminderung
der Uebelstände gestrebt werden, und wäre es auch auf Kosten