Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

über Armenpflege und Heimathsrecht. 53 
wärtigen Zustand unserer wirthschafllichen Entwickelung, als in 
der Unentbehrlichkeit der sittlichen Eigenschaften, welche das 
Vermögen allein erhalten und befruchten können. Durch Be- 
förderung der Sparsamkeit — durch Anlegung von Sparkassen, 
Erleichterung ihrer Benutzung u. s. w. erfüllt die Gesellschaft 
zunächst ihre Pflicht, für die Selbstständigkeit jedes ihrer Glieder 
Sorge zu tragen. Sie erntet obenein die unmittelbarsten und 
werihvollsten Früchte davon für ihr eigenes Gedeihen. 
Durch seine .Betheiligung an der Sparkasse und noch mehr 
durch die Tugenden, als deren Frucht die Ersparnisse anzusehen 
sind, wird das Interesse des Arbeiters an die Aufrechthaltung 
der bestehenden Ordnung geknüpft, und die Heilighaltung des 
Eigenthumsrechtes zu seiner eigenen Sache gemacht. 
Nach den Lehren der Erfahrung kann die Gemeinde ferner 
die unter ihrem Schutze und ihrer Aufsicht gesammelten Erspar- 
nisse kleiner Kapitalien mit grossem Vortheil für die bessere 
Ordnung ihres eigenen Haushaltles — insbesondere zur Herab- 
setzung des Zinsfusses für ihre Schulden — sowie für die Ver- 
besserung des Kredits’ und die Belebung der Gewerbihätigkeit 
ihrer Bürger benulzen. 
Die Errichtung von Sparkassen ist daher überall und neben 
allen andern Eivrichtungen als eine Wohlthat und selbst als ein 
Bedürfniss in dem Maasse mehr anzuerkennen, als mit den Fort- 
schrilten der Kultur die Geldwirthschaft sich entwickelt, 
und mit den Ansprüchen auf persönliche Freiheit auch die Pflichten 
und Schwierigkeiten einer selbstständigen Stellung wachsen. 
Die fast unbeschränkte Freiheit der Verfügung, welche jedem 
Tbeilnehmer über sein Guthaben in der Sparkasse zusteht, bringt 
es mit sich, dass derselbe bei der Verwendung seines Eigen- 
thumes zur Befriedigung entstehender Bedürfnisse isolirt bleibt. 
Dieser Umstand macht die Ergänzung der Sparkassen durch 
andere Unterstützungsanstalten nothwendig. Zur Abwendung 
einiger Gefahren, welche die wirthschaftliche Selbstständigkeit 
des Arbeiters besonders hart bedrohen, kann durch vereinigte 
Mittel zu gemeinsamer Verwendung wirksamer und mit 
geringerem Kraflaufwande gesorgt werden, als durch isolirte 
Anstrengungen eines Einzelnen. Dahin gehört die Unterstützung
	        
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