über Armenpflege und Heimathsrecht. 53
wärtigen Zustand unserer wirthschafllichen Entwickelung, als in
der Unentbehrlichkeit der sittlichen Eigenschaften, welche das
Vermögen allein erhalten und befruchten können. Durch Be-
förderung der Sparsamkeit — durch Anlegung von Sparkassen,
Erleichterung ihrer Benutzung u. s. w. erfüllt die Gesellschaft
zunächst ihre Pflicht, für die Selbstständigkeit jedes ihrer Glieder
Sorge zu tragen. Sie erntet obenein die unmittelbarsten und
werihvollsten Früchte davon für ihr eigenes Gedeihen.
Durch seine .Betheiligung an der Sparkasse und noch mehr
durch die Tugenden, als deren Frucht die Ersparnisse anzusehen
sind, wird das Interesse des Arbeiters an die Aufrechthaltung
der bestehenden Ordnung geknüpft, und die Heilighaltung des
Eigenthumsrechtes zu seiner eigenen Sache gemacht.
Nach den Lehren der Erfahrung kann die Gemeinde ferner
die unter ihrem Schutze und ihrer Aufsicht gesammelten Erspar-
nisse kleiner Kapitalien mit grossem Vortheil für die bessere
Ordnung ihres eigenen Haushaltles — insbesondere zur Herab-
setzung des Zinsfusses für ihre Schulden — sowie für die Ver-
besserung des Kredits’ und die Belebung der Gewerbihätigkeit
ihrer Bürger benulzen.
Die Errichtung von Sparkassen ist daher überall und neben
allen andern Eivrichtungen als eine Wohlthat und selbst als ein
Bedürfniss in dem Maasse mehr anzuerkennen, als mit den Fort-
schrilten der Kultur die Geldwirthschaft sich entwickelt,
und mit den Ansprüchen auf persönliche Freiheit auch die Pflichten
und Schwierigkeiten einer selbstständigen Stellung wachsen.
Die fast unbeschränkte Freiheit der Verfügung, welche jedem
Tbeilnehmer über sein Guthaben in der Sparkasse zusteht, bringt
es mit sich, dass derselbe bei der Verwendung seines Eigen-
thumes zur Befriedigung entstehender Bedürfnisse isolirt bleibt.
Dieser Umstand macht die Ergänzung der Sparkassen durch
andere Unterstützungsanstalten nothwendig. Zur Abwendung
einiger Gefahren, welche die wirthschaftliche Selbstständigkeit
des Arbeiters besonders hart bedrohen, kann durch vereinigte
Mittel zu gemeinsamer Verwendung wirksamer und mit
geringerem Kraflaufwande gesorgt werden, als durch isolirte
Anstrengungen eines Einzelnen. Dahin gehört die Unterstützung