Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

604 Völkerrechtliche Lehre vom Asyle. 
erlaubt, Elihu Burritt's Plan im Ganzen zu belächeln, und doch 
sich zu der Ansicht zu bekennen, dass eine Ausdehnung des 
schiedsrichterlichen Verfahrens zur Ordnung einzelner bestimmter 
Fragen ein grosser Gewinn und keine thatsächliche Unmöglich- 
keit wäre. 
Ob die im Vorstehenden versuchten Erörterungen Beifall 
finden, ob sie auch nur irgend Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen 
vermögen, habe ich allerdings zu erwarten. Es ist aber jeden 
Falles nicht blos eine falschbescheidene Redeweise, wenn ich 
versichere, dass es mir persönlich weit angenehmer wäre, den 
Anstoss zu einer lebendigen, wenn auch mitunter tadelnden Ver- 
handlung zu geben, als eine leidende und erfolglose Zustimmung 
zu gewinnen. Je länger und ernster ich den Gegenstand be- 
trachte, desto mehr erscheint mir der jeizige Zustand der inter- 
nationalen Rechtshülfe eine Unehre für die Wissenschaft und ein 
Uebel für das Leben. Ohne ein eifriges Rütteln und ein hefliges 
Hin- und Widerreden aber wird es, kann es nicht besser werden.
	        
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