614 Ueber Begriff und Wesen
die also nicht an und für sich, sondern in ihrer Beziehung auf
die menschlichen Absichten, zu Gegenständen der Thätigkeit
werden. Demnach muss die Wirksamkeit des Staats theils auf
Personen, theils auf Sachgüter gerichtet sein. In Bezug auf beide
ist aber zweierlei zu ersireben, nämlich die Erhaltung der
schon vorhandenen Güter, und die Vermehrung derselben.
Zur Erhaltung gehört nicht blos, dass die vorhandenen Güter
gegen Zerstörung und Verschlechterung geschützt werden, son-
dern auch, dass die Verfügung der Menschen über die ihnen zu-
stehenden Güter nicht gehemmt werde, wie es z. B. durch Dieb-
stahl und Raub geschieht. Der Zustand des ungestörten Besitzes
der einer Person angehörenden Güter kann überhaupt Sicher-
heit genannt werden, die Sorge für die Sicherheit ist die Be-
schützung. Diess ist demnach das Ziel der erhaltenden Staats-
thätigkeit, und dieselbe erhält durch den gegebenen Umfang der
vorhandenen Güter ihre Begränzung. Die beschützende Wirk-
samkeit kann insofern eine negative genannt werden, als sie nur
alle Störungen, Hemmungen und Angriffe von dem schon er-
worbenen Vorrath der Güter beider Art entfernen, aber nichts
Neues schaffen soll. Die fördernde Thätigkeit hat kein solches
begränztes Ziel, da der Anwachs von Gütern beider Art ein un-
endlicher sein kann, indess wird er durch den unvermeidlichen
Untergang von Gütern zum Theile wieder aufgehoben und diese
unaufhörliche Verminderung macht gerade die gütervermehrende
Sorgfalt besonders nothwendig; Menschen sterben, Sachgüter
werden verbraucht, und die Lücke muss durch die Heranbildung
eines neuen Geschlechts und neue Produktion ausgefüllt werden.
Die Beschützung in denjenigen Fällen, wo die Macht der. Ein-
zelnen nicht zureicht, steht mehr in der Gewalt der Regierung,
als die Mehrung der Güter, denn zu dieser müssen die Einzelnen
selbst viel thun. Die Bildung jeder Art, geistige, sittliche, reli-
giöse, ästhetische u. s. w. muss durch eigene Thätigkeit errungen
und kann nur erleichtert, gefördert werden, z. B. durch darge-
botene Unterrichtsanstalten. Die Erzeugung der Güter und der
Erwerb derselben durch Einzelne vermittelst der Vertheilung be-
ruhen ebenfalls auf dem wirthschaftlichen Fleisse derselben, der
nur von Hindernissen befreit, unterstützt und geleitet zu werden