Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

620 Ueber Begriff und Wesen 
allgemeinerer Art, z. B. Handelsverträge, Zollwesen, Anlegung 
von Strassen, Canälen, Häfen, Beförderungen der Schiffahrt u. s. w. 
umfasst. Einige neuere Schriftsteller haben angefangen, diese 
aus äusseren Beweggründen gemachte Unterscheidung fallen zu 
lassen und die gesammte Pflege der Volkswirthschaft der Polizei 
einzuverleiben, wodurch wenigstens der wichtige Vortheil erreicht 
wird, dass jene als ein vollständiges Ganzes behandelt und an 
das System der Volkswirthschaftspflege angeknüpft wird. Um 
volle Klarheit zu erlangen, ist es am besten, wenn man zuvörderst 
die Haupizweige des staatlichen Wirkens nach ihren Gegenständen 
und Zwecken in die oben aufgeführten Gruppen abtheilt, dann 
aber untersucht, wie die Behörden aın vortheilhaftesten einzu- 
richten seien, wobei für Volkswirthschaftspflege und Volksbildungs- 
sorge eigene oberste Landesstellen oder Abtheilungen von sol- 
chen ( Sectionen u. s. w.) als Bedürfniss erscheinen, bei den 
Mittel- und Unterbehörden (Bezirksamt, Landgericht u. s. w. ) 
aber die Verbindung der Schutzpolizei mit einem Theile jener 
beiden anderen Gruppen als wohl zulässig angesehen werden darf. 
Die Schutzpolizei verfährt ihrer Bestimmung gemäss in den 
meisten Fällen kraftvoll, rasch, zwingend, denn die Gefahren, 
welche sie abwenden soll, sind grossentheils wegen der Schwere 
des drohenden Uebels oder wegen der Wahrscheinlichkeit seines 
Eintreffens von wichtiger Art, Bald sind Leben oder Gesundheit 
gefährdet, bald Verluste an Habe zu fürchten, die bisweilen den 
Getroffenen wirthschaftllich zu Grunde richten oder Viele in 
Schaden bringen. Daher verlangt man ein schnell und sicher 
auf das Ziel gerichtetes nachdrückliches Handeln mit unwider- 
stehlicher Gewalt. Ganz anders verhält es sich mit der Pflege 
der Volkswirthschaft und Volksbildung, wo die Bestrebungen der 
Einzelnen vorausgesetzt, geschont, gelenkt und unterstützt wer- 
den müssen; Mit Zwang wird oft mehr Schlimmes als "Gutes 
verursacht, doch kann derselbe auch nicht ganz unterlassen wer- 
den, z. B. wo der Eine die Anderen in der Verfolgung ihres 
Vortheiles hindert und dieser zugleich gemeinnützig ist, 
Die Schutzpolizei ist die Polizei im engeren und eigent- 
lichen Sinne. Schon seit längerer Zeit haben manche Schrift- 
steller sie in diesem Sinne genommen, wie einigermassen v. Son-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.