Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

636 Der statistische Congress 
gegen das Fremde und von aussen Angerathene, eine gewisse Bequemlich- 
keit, die das Neue überhaupt scheut, den von den Congressen beschlossenen 
Neuerungen innerhalb der statistischen Behörden selbst m den Weg legen 
könnte. Wir setzen die unbefangene Einsicht und den guten Willen der 
letzteren voraus; ohne jedoch darunter zu begreifen, dass die auf dem Con- 
gresse vereinigten Vorstände der statistischen Bureaux sich so vorwiegend auf 
den Standpunkt wissenschaftlicher Liebhaber der Statistik stellten, dass sie 
ihren nationalen Beamtencharakter darüber vergässen. Was wäre in der 
That gewonnen, wenn alle diese Vorstände aufs Gefälligste in die schönsten 
Erweiterungen der Statistik einwilligten, und dann nach Hause zurückge- 
kehrt es unmöglich fänden, dieselben ins Werk zu setzen? Durch all’ 
diese Erwägungen werden wir nun aber theils zu dem Schlusse geführt, 
dass es weise sei, des Neuen nicht zu viel zu fordern, theils auch auf das 
Verlangen hingewiesen, dass man diejenigen Punkte besonders berücksich- 
tige, bei welchen es nicht nöthig wäre, neben dem erst einzuführenden Neuen 
das Alte vollständig bestehen zu lassen, sondern wo mit einer den Interes- 
sen des einheimischen Dienstes nicht nachtheiligen und die nöthige Ver- 
gleichbarkeit der neueren mit den wesentlichen älteren Daten in demselben 
Lande möglichst erhaltenden Modification des schon Bestehenden sich die 
Gleichförmigkeit herstellen liesse. Nun ist es aber einleuchtend, dass man 
sich darüber gar nicht klar werden kann, welche Punkte diess im Einzelnen 
sind, ohne eine ins Detail gehende vergleichende Zusammenstellung, wie sie 
oben gefordert worden ist, vor sich zu haben. 
Nach dem Schlusse des ersten Congresses stehen wir mit dieser For- 
derung einer detaillirtten Zusammenstellung der wichtigsten Schemate der 
officiellen Statistik in den verschiedenen Staaten 1) nicht mehr allein. Sie 
ist zwar nicht in Form eines allgemeinen Antrags für den nächsten Congress 
gestellt und angenommen worden. Allein die Richtigkeit derselben hat man 
wenigstens durch einen ausdrücklichen Beschluss in Beziehung auf einen 
sehr bedeutenden Zweig der Statistik anerkannt. Es hat nämlich die 
zweite Section beschlossen und der Congress es genehmigt, dass bis 
zur nächsten Versammlung über die in den einzelnen Ländern veröffent- 
lichten oder sonst vorhandenen Handelstabellen unter Hervorhebung ihrer 
Verschiedenheiten, sowohl was ihre Form als die Auskunft betrifft welche 
sie enthalten, Bericht erstattet werden solle, und es ist diese Arbeit der 
Centralcommission in Brüssel anvertraut worden. Auch in ondern Sectionen 
hat sich das Bedürfniss ähnlicher Vorarbeiten fühlbar gemacht, und es wäre 
sehr zu wünschen, dass die Centralcommission selbst den ihr ertheilten Spe- 
cialauftrag in einem allgemeineren Sinne aufzugreifen bereit und in den 
Stand gesetzt sein.möchte.e An dem dazu nothwendigen Material wird es 
in Brüssel jetzt kaum mehr fehlen, nachdem sowohl aus Anlass des Con- 
4) Als es sich im J. 1848 in Frankfurt davon handelte, eine allgemeine deutsche Volkszäh- 
lung vorzunehmen, hat Prot. Hanssen für das damalige Reichsministerium eine vergleichende 
Vorarbeit ähnlicher Art gemacht, die im Archiv, N. F. VIII, 335 abgedruckt ist.
	        
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