Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

21

Großherzogl.  S.  Weimar-Eisenach'sches

Regierungs-Blall.
Nummer  4.  Den  29.  April  1835.

Bekanntmachung.

Höchstem  Befehle  Sr.  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  zu  Folge
wird  der  unter  A  nachstehende,  in  der  39sten  vorjährigen  Bundestagssitzung
gefaßte  Beschluß,  in  Betreff  der  Universitäten  und  anderer  Lehr=  und  Erziehungsanstalten,
  so  wie  der  zur  Ausführung  dieses  Bundesbeschlusses  von
Sr.  Königlichen  Hoheit,  dem  Großherzoge,  und  den  übrigen  Durchlauchtigsten
  Erhaltern  der  Gesammt-Akademie  Jena  beschlossene  Nachtrag  zu  den
Gesetzen  für  die  dasigen  Studirenden  (Regierungs-Blatt  vom  Jahre  1831
Nr.  11  S.  57  —  87)  unter  B  hiermit  zur  allgemeinen  Nachricht  und
Nachachtung  bekannt  gemachr.

Weimar  den  15.  April  1835.
Großherzoglich  Sachsische  Landesregierung.
von  Müller.

A.
Neun  und  dreyßigste  Sitzung.

Geschehen  Frankfurt  den  13.  November  1834.

g.  546.
Gemeinsame  Maßregeln  in  Betreff  der  Universitäten  und  anderer  Lehrund
  Erziehungsanstalten  Deutschlands
ꝛc.
Saͤmmtliche  Gesandtschafken  aklarten  ihre  Zustimmung  zu  den
Kommissions--Antraͤgen,  es  wurde  demnach
beschlossen:
1)  Die  nachstehenden  funfzehen  Artikel,  die  Universitaͤten  und  andere  Lehr—
r  Ergehungsanstalten  betreffend,  werden  hiermit  zum  Bundesbeschlusse
erhoben

 

 

(5.