Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Ueber  die  Verpflichtung  restaurirter  Regierungen  aus  den
Handlungen  einer  Zwischenherrschaft.

Mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  an  den  Bestand  des  Königreichs  Westphalen
sich  knüpfenden  Rechtsfragen.

Von  Professor  H.  A.  Zachariä  in  Göttingen.

Zu  den  noch  unerledigten  staatsrechtlichen  Fragen  gehört
insbesondere  auch  die:  Ob  und  in  wie  weit  diejenigen  deutschen
Bundesstaaten,  welche  Theile  des  vormaligen  Königreichs  Westphalen
  umfassen,  zur  Bezahlung  der  noch  unerledigten  Forderungen
  an  diesen  Staat  rechtlich  verbunden  seien?

Diese  Frage,  welche  auch  bei  der  deutschen  Nalionalversammlung
  zur  Sprache  kam  und  in  Folge  des  von  derselben
am  17.  October  1848  gefassten  Beschlusses  von  dem  damaligen
Reichsminister  der  Justiz  einer  völligen  Erledigung  enigegenzuführen
  gesucht  wurde,  nachdem  bei  der  deutschen  Bundesversammlung
  schon  vor  einer  Reihe  von  Jahren  die  Sache  ohne
materielle  Entscheidung  bei  Seite  geschoben  worden  war,  kann
natürlich  ohne  vorgängige  Feststellung  der  dabei  einschlagenden
rechtlichen  .  Grundsätze  über  die  Zwischenherrschaft  überhaupt
nicht  entschieden  werden.

Angedeutet  habe  ich  diese  rechtlichen  Grundsätze  bereits  in
meinem  deutschen  Staats-  und  Bundesrecht,  Thl.  I.  S.  202  f.  und
in  bestimmterer  Fassung  werden  sie  in  der  jetzt  erscheinenden
zweiten  Auflage  aufgestellt  werden.  Hier  soll  nun  eine  weitere