Full text : Amtliche Berichte.

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Antwortet  man  auf  irgend  eine  Zustellung  oder  Sache,  die
schon  ein  Aktenzeichen  trägt,  so  ist  dieses  unbedingt  anzugeben,
gleich  oben  links  bei  der  Rubrierung  gegenüber  dem  Datum.
Man  achte  besonders  darauf,  daß  die  Unterschrift  des  Namens
leserlich  ist;  dieselbe  findet  ihren  Platz  einige  Finger  breit  unter
der  letzten  Zeile  des  Textes  und  wird  durch  einen  senkrechten
Devotions=  (Ergebenheits-)  Strich  mit  demselben  verbunden.
Alle  Schreiben  an  Behörden  sind  zu  frankieren  und  werden
durch  die  Post  als  gewöhnliche  Briefe  behandelt.  Schriftstücke
von  Behörden  tragen  auf  der  Adresse  links  oben  den  Vermerk
„Portopflichtige  Dienstsache“  und  sind  mit  Siegel  oder  Stempel  verschlossen.
  Sie  werden  meist  unfrankiert  gesandt,  aber  es  ist  dafür
nicht,  wie  sonst  für  unfrankierte  Briefe,  Strafporto  zu  entrichten.

Wer  die  Annahme  eines  mit  amtlichem  Siegel  verschlossenen

Bescheides  wegen  Belastung  desselben  mit  dem  tarifmäßigen
Porto  ablehnt,  erhält  auf  seine  Eingaben  entweder  gar  keinen
Bescheid  oder  wird  vom  Landratsamt  zu  Protokoll  beschieden.
(Minist.-Erlaß  vom  9.  Januar  1865,  25  905  U.  E.)
Man  schreibe  einen  fließenden,  gewandten  Stil.  Man  sei  höflich,
aber  nicht  zu  höflich,  denn  ein  kriechendes  Wesen  hat  niemand
gern,  auch  auf  große  Tüchtigkeit  und  Selbständigkeit  läßt  dasselbe
niemals  schließen.  Man  preise  auch  seine  Fähigkeiten  nicht  zu
überschwenglich  an,  spreche  nicht  zu  glänzend  von  seinen  Leistungen
—  der  Adressat  denkt  da  oft  an  das  Sprichwort:  Viel  Geschrei
und  wenig  Wolle.  Aber  mit  dem,  was  man  gelernt  hat  und
kann,  hinter  dem  Berge  zu  halten,  das  hat  auch  keinen  Zweck,
allzu  große  Bescheidenheit  ist  ebenso  schlecht  angebracht  wie  allzu
große  Renommisterei.  Man  halte  also  den  goldenen  Mittelweg.
Die  Behörde  soll  den  Eindruck  gewinnen,  daß  sie  einen
gewandten,  fleißigen,  ordnungsliebenden,  ehrlichen,  pünktlichen,
jinerlässigen,  freundlichen,  bescheidenen  Mann  vor  sich  hat  —
as  ist  zu  bedenken.

In  Schreiben  an  Behörden  gebrauche  man  niemals  die  Für—

wörter  Sie,  Ihnen  2c.,  da  man  es  ja  nicht  mit  einer  Person,
sondern  mit  einer  Verwaltungsstelle  zu  thun  hat.
Würde  und  der  gehörige  Ernst  sind  in  Schreiben  an  Behörden
besonders  zu  berücksichtigen;  nie  darf  man  sich  „Spitzen“,  Spott,
Drohungen  2c.  erlauben,  auch  hat  man  sein  eigenes  Dafürhalten
bescheidentlich  als  bloße  Meinung,  nicht  als  Ausspruch  oder  unumstößliche
  Behauptung,  Thatsache,  hinzustellen.  Man  hüte  sich,
besonders  bei  Beschwerden,  vor  Beamtenbeleidigungen,  es  ist.
dies  ein  Punkt,  gegen  den  oft  gefehlt  wird.  ·