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Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.

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Monograph

Persistent identifier:
weigand_geschichte_bayern_1899
Title:
Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.
Author:
Friedrich, Johann
Buchgattung:
Lehrbuch
Keyword:
Geschichte
Place of publication:
Hannover
Publishing house:
Carl Meyer
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1899
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Die Gegenwart.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern.
  • Title page
  • I. Inhaltsverzeichnis nach Querschnitten.
  • II. Inhaltsverzeichnis nach Längsschnitten.
  • III. Tafel der bedeutendsten Regenten Bayerns.
  • I. Die Zeit des Heidentums.
  • II. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum.
  • III. Die Zeit der Lehensherrschaft.
  • IV. Die Zeit des Verfalls der Kaisermacht.
  • V. Die Zeit der Reformation.
  • VI. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges.
  • VII. Die Zeit der Fürstenmacht.
  • VIII. Die Zeit der Fremdherrschaft.
  • IX. Die Zeit des Ringens nach Einheit und Freiheit.
  • X. Die Gegenwart.
  • Advertising

Full text

X. Die Gegenwart. 123 
  
— – 
—–—4 .ê–J––– ——„ —— — 
sollen aber der Eigentümlichkeit des Landes befondere Rechnung 
tragen. Das Volk wählt seine Abgeordneten in den Reichstag und 
die Fürsten die ihrigen in den Bundesrat.“ Die Abgeordneten haben 
die Pflicht, bei der Beratung der Gesetzesvorschläge die Wünsche ihrer 
Wähler zu Ausdruck und Geltung zu bringen. Jeder Staatsbürger 
kann seinem Abgeordneten Wünsche in Bezug auf die Gesetzgebung 
unterbreiten, und jede gesetzgebende Körperschaft hat das Recht, Ge- 
setzesvorschläge zu machen. Jede Gesetzesvorlage wird in der Regel 
dreimal durchberaten und dann entweder ohne weiteres augenommen, 
umgeändert oder ganz abgelehnt. Der Kaiser bestätigt die Vorlage, 
dann wird sie im Gesetzblatte und gewöhnlich auch in den Zeitungen 
als neues Gesetz bekannt gemacht, damit sich jedermann danach richten 
kann, da Unkenntnis des Gesetzes nicht vor Strafe schützt. So hat also 
wieder, wie vor alter Zeit, jeder deutsche Staatsbürger seinen Anteil 
an der Rechtspflege und Verwaltung des Reiches, wenn er denselben 
auch nicht mehr wie damals direkt ausüben kann. 
–—— 0 —— — 
122. Kaiser Wilhelm ll. 
1. Unser jetziger Kaiser, Wilhelm II., ist am 27. Januar 1859 
als ältester Sohn des damaligen Prinzen Friedrich Wilhelm von 
Preußen geboren. In fröhlichem Spiele hat er, wie andere Kinder, 
seine erste Jugend verlebt; denn wenn auch Krieg und Kriegsgeschrei 
in dieselbe fiel, so wurde sie doch dadurch nicht getrübt. Die Anfänge 
der Wissenschaften und Künste hat der Kaiser im elterlichen Hause bei 
besondern Lehrern erlernt; dann zog er mit seinem Bruder Heinrich nach 
Kassel, um Schüler des Gymnasiums zu werden; später besuchte er die 
Universität Bonn. Während und nach dieser Zeit der geistigen Aus- 
bildung wurde Prinz Wilhelm als künftiger Deutscher Kaiser durch 
höhere Offiziere im Dienste der Waffen geübt und durch höhere Ver- 
waltungsbeamte mit der Regierung bekannt gemacht. Im zweiund- 
zwanzigsten Jahre verheiratete er sich mit Auguste Viktoria. der Tochter 
eines Prinzen von Schleswig-Holstein. Der glücklichen Ehe sind sechs 
Prinzen und eine Prinzessin entsprossen. 
2. Am 15. Juni 1888, nach dem Tode feines Vaters, hat Kaiser 
Wilhelm II. den Thron feiner Bäter bestiegen; es geschah mit folgen- 
den Worten: „Auf den Thron meiner Bäter berufen, habe ich die 
Regierung im Aufblicke zu dem König aller Könige übernommen und 
Gott gelobt, nach dem Beispiele meiner Väter meinem Volke ein ge- 
rechter und milder Fürst zu sein, Frömmigkeit und Gottesfurcht zu 
pflegen, den Frieden zu schirmen, die Wohlfahrt des Landes zu för- 
dern, den Armen und Bedrängten ein Helfer, dem Reiche ein treuer 
Wächter zu sein"“ Dieses Versprechen hat der Kaiser in deutscher 
Treue erfüllt; denn das altdeutsche Wort: „Recht muß doch 
Recht bleiben", ist ihm ein lieber Wahlspruch geworden. Der Höchste 
wie der Geringste im Reiche erhält von ihm sein Recht, habe er Lob
	        

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