Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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Gesetz-Sammlung 
  
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
JNo. 17. 
  
  
(No. 1745.) Allrhöchste Kabinetsorder vom Tusten Juli 1836., bezüglich auf bas Regula- 
tio über die obere Leitung und Verwaltung der Thierarzneischule durch 
bas Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten; vom 24#ten Jund b. J. 
  
2„ . 
Ich habe das mit Ihrem Berichte vom 24sten v. M. Mir eingereichte Re- 
gulakiv über die Leitung und Verwaltung der Thierarzneischule, da Ich dabei 
nichts zu desideriren finde, volljogen und sende Ihnen dasselbe zur weitern Ver- 
—anlassung hierneben zurück. Teplitz, den 21sten Juli 1836. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Frh. v. Altenstein, Generallieutenant 
v. Witzleben und v. Nochow. 
  
(No. 1746.) Regulativ über die obere Leitung und Verwaltung der Thlerarzneischule durch 
das Kuratorium für die Krankenhaus= Angelegenheiten. Vom 24#en 
Juni 1836. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen 2c. 2c. 
Thun kund und sügen hiermit zu wissen: 
daß Wir zur Beschleunigung der Reorganisation der Thierarzneischule, zur zweck- 
mäßigeren Leitung derselben und Behufs der Pereinigung der bisher zerstreuten 
Verwaltungszweige dieser Anstalt, die Angelegenheiten derselben dem Kuratorio 
für die Krankenhaus-Angelegenheiten übertragen haben. Die Leitung dieser An- 
gelegenheiten soll künftig in einer besonderen Sektion des Kurarorii erfolgen, und 
indem Wir auch darauf die Bestimmungen des Reglements vom 7ten Septem- 
ber 1830. über die Organisation und Geschäftsführung des Kuratori für die 
Krankenhaus-Angelegenheiten im Allgemeinen angewendet wissen wollen, ertheilen 
Wir darüber noch folgende spezielle Vorschristen- 
Das Kuratorium führt von nun an die Benemung: Benennung 
„Kuratorium fuͤr die Krankenhaus- und Thierarzneischul-Angelegenheiten“ u#nd. Stellua 
und bedient sich bei seinen amtlichen Ausfertigungen, je nach dem Gegenstande 
derselben, der Unterschriften: 
Jahrgang 1620. (No. 1740 -1746.) Oo „Ku-
	        
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