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Benennung der Gegenstaͤnde.
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4) Graue Packleinwand und Segeltuihggg . .. . ... ... ...
e) Rohe (unappretirte) Leinwand, Zwillich und Drillich. . . . . .. .. . .....
Ausnahme. Rohe, ungebleichte Leinwand geht frei ein.
aa. in Preußen:
auf den Grenzlinien von Leobschütz bis Seidenberg in der Ober-Lausitz, dann
von Heiligenstadt bis Nordhausen und an der Grenze der Provinz Westpha-
len nach Bleichereien und Leinwandmärkten;
. l)l).inSachscn: ·
Auf der Grenzlinie von Ostritz bis Schandau, auf Erlaubnißscheine;
ecc. in Kurhessen:
Auf Erlaubnißscheine nach Bleichercien oder Märkten.
1 Gebleichte, gesaärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete (apprekirte)
Leinwand, auch aus gebleichtem Garn gewebte Zwillich und Drillich, des-
gleichen rohes und gebleichtes Tisch= und Hanotücherzeug, leinene Kittel,
auch neue Waoshhhhheree
SBöänder, Batist, Borten, Fransen, Gaze, Kammertuch, gewebte Kanten,
Schnure, Strumpfwaaren, Gespinnst= und Tressenwaaren aus Mgctallsäden
und Leinen, jedoch außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Mes-
sing und Stahl.. ... .. ....p
n#) Zwiruspiien.
Lichte, (Talg-, Wachs-, Wallrath= und Stearin-szz
Lumpen und andere Abfälle zur Papier-Fabrikation:
Leinene, baumwollene und wollene Lumpen, Papierspäne, Makulatur (beschriebene
und bedruchte) deögleichen alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke
Anmerk. Alte Fischernetze, altes Tauwerk und Stricke beim Aucgang über Preußische Sechäfen
Material= und Spezerei-, auch Konditorwgaren und andere Konsumtibilien:
a) Bier aller Art in Fässern, auch Meth in Fässen
b) Branntweine aller Art, auch Arrak, Rum, Franzbranntwein und versetzte
Branntweieeeennnne . . . . ...