Volltext : Die Reichsbank 1901-1925. (2)

Die  Reichsbank  vom  Kriegsende  bis  zur  Stabilisierung  der  Mark  (1918—1923)  117

geschriebenen  Beträge  zurückgebracht  werden.  Erst  im  dritten  Vierteljahr  1919
lenkte  der  Zahlungsmittelbedarf  in  etwas  ruhigere  Bahnen  ein,  um  im  letzten
Vierteljahr  von  einer  neuen  Zahlungsmittelnot  abgelöst  zu  werden.

Es  stellte  sich  die  Notwendigkeit  heraus,  die  mit  dem  Datum  vom  20.  Oktober
  1918  im  Buchdruckverfahren  hergestellte  Hilfsbanknote  zu  50  Mark  wegen  vorgekommener
  Fälschungen  einzuziehen.  Die  Note  verlor  am  10.  September  1919die
Eigenschaft  als  gesetzliches  Zahlungsmittel.  An  ihre  Stelle  trat  eine  zweite  Hilfsbanknote
  mit  dem  Datum  vom  30.  November  1918.  Auch  diese  Note  mußte
angesichts  der  für  die  Reichsdruckerei  bestehenden  Unmöglichkeit,  die  für  den
gesteigerten  Zahlungsverkehr  erforderliche  Menge  an  Geldzeichen  zu  beschaffen,
unter  Inanspruchnahme  von  Privatdruckereien  angefertigt  werden  und  war
daher  gegen  Fälschungen  nicht  so  gut  gesichert  wie  die  übrigen  Reichsbanknoten.
Sie  verfiel  der  Einziehung  und  verlor  am  31.  Januar  1921  ihre  Eigenschaft  als
gesetzliches  Zahlungsmittel.  Schon  im  Jahre  1919  wurde  daher  die  Herstellung
einer  weiteren  neuen  50-Mark-Note  in  Angriff  genommen,  und  zwar  nach  einem
besonderen  von  der  Druckerei  der  Osterreichisch-Ungarischen  Bank  erfundenen
Verfahren.  Die  teils  in  Wien,  teils  in  Berlin  hergestellten  Noten  konnten  im
Laufe  des  Monats  November  1919  in  den  Verkehr  gegeben  werden.

Mit  der  in  den  folgenden  Jahren  rasch  zunehmenden  Entwertung  der
Währung  und  der  durch  sie  veranlaßten  Preissteigerung  wurde  trotz  aller  erdenklichen
  Vorkehrungen  der  Reichsbank  die  Versorgung  des  Verkehrs  mit  den
Zahlungsmitteln,  deren  er  bedurfte,  immer  schwieriger.

Schon  im  Herbst  des  Jahres  1920  war  die  Reichsbank  genötigt,  zur
Deckung  des  Zahlungsmittelbedarfes  zwei  weitere  Reihen  der  Hilfsbanknote  mit
dem  Datum  vom  24.  Juni  1919,  von  der  die  beiden  ersten  Reihen  bereits  im
Jahre  1919  ausgegeben  waren,  in  den  Verkehr  zu  setzen,  denen  sich  im  Dezember
neue  Reichsbanknoten  zu  100,  50  und  10  Mark  anschlossen.

Auch  der  Mangel  an  kleinem  Geld,  der  sich  schon  im  Jahre  1919  in
unliebsamer  Weise  bemerkbar  gemacht  hatte,  bestand  im  Jahre  1920,  insbesondere
  in  dessen  erster  Hälfte,  unverändert  fort,  obwohl  das  Reichsfinanzministerium
  die  Münzstätten  veranlaßt  hatte,  bis  zur  äußersten  Grenze  ihrer
Leistungsfähigkeit  5-,  10-  und  20-Pfennigstücke  aus  Metall  zu  prägen  und  an
die  Reichsbank  zwecks  Überleitung  in  den  Verkehr  abzuliefern.  Die  weitere
Ausprägung  von  1-  und  2-Pfennigstücken  wurde  eingestellt,  da  die  Herstellungskosten
  weit  über  den  Nennwert  der  Münzen  hinausgingen  und  diese  nach  wie
vor  von  der  Bevölkerung  dem  Verkehr  entzogen  und  anderweitig  verwertet  wurden.