Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1918—1923) 117
geschriebenen Beträge zurückgebracht werden. Erst im dritten Vierteljahr 1919
lenkte der Zahlungsmittelbedarf in etwas ruhigere Bahnen ein, um im letzten
Vierteljahr von einer neuen Zahlungsmittelnot abgelöst zu werden.
Es stellte sich die Notwendigkeit heraus, die mit dem Datum vom 20. Oktober
1918 im Buchdruckverfahren hergestellte Hilfsbanknote zu 50 Mark wegen vorgekommener
Fälschungen einzuziehen. Die Note verlor am 10. September 1919die
Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. An ihre Stelle trat eine zweite Hilfsbanknote
mit dem Datum vom 30. November 1918. Auch diese Note mußte
angesichts der für die Reichsdruckerei bestehenden Unmöglichkeit, die für den
gesteigerten Zahlungsverkehr erforderliche Menge an Geldzeichen zu beschaffen,
unter Inanspruchnahme von Privatdruckereien angefertigt werden und war
daher gegen Fälschungen nicht so gut gesichert wie die übrigen Reichsbanknoten.
Sie verfiel der Einziehung und verlor am 31. Januar 1921 ihre Eigenschaft als
gesetzliches Zahlungsmittel. Schon im Jahre 1919 wurde daher die Herstellung
einer weiteren neuen 50-Mark-Note in Angriff genommen, und zwar nach einem
besonderen von der Druckerei der Osterreichisch-Ungarischen Bank erfundenen
Verfahren. Die teils in Wien, teils in Berlin hergestellten Noten konnten im
Laufe des Monats November 1919 in den Verkehr gegeben werden.
Mit der in den folgenden Jahren rasch zunehmenden Entwertung der
Währung und der durch sie veranlaßten Preissteigerung wurde trotz aller erdenklichen
Vorkehrungen der Reichsbank die Versorgung des Verkehrs mit den
Zahlungsmitteln, deren er bedurfte, immer schwieriger.
Schon im Herbst des Jahres 1920 war die Reichsbank genötigt, zur
Deckung des Zahlungsmittelbedarfes zwei weitere Reihen der Hilfsbanknote mit
dem Datum vom 24. Juni 1919, von der die beiden ersten Reihen bereits im
Jahre 1919 ausgegeben waren, in den Verkehr zu setzen, denen sich im Dezember
neue Reichsbanknoten zu 100, 50 und 10 Mark anschlossen.
Auch der Mangel an kleinem Geld, der sich schon im Jahre 1919 in
unliebsamer Weise bemerkbar gemacht hatte, bestand im Jahre 1920, insbesondere
in dessen erster Hälfte, unverändert fort, obwohl das Reichsfinanzministerium
die Münzstätten veranlaßt hatte, bis zur äußersten Grenze ihrer
Leistungsfähigkeit 5-, 10- und 20-Pfennigstücke aus Metall zu prägen und an
die Reichsbank zwecks Überleitung in den Verkehr abzuliefern. Die weitere
Ausprägung von 1- und 2-Pfennigstücken wurde eingestellt, da die Herstellungskosten
weit über den Nennwert der Münzen hinausgingen und diese nach wie
vor von der Bevölkerung dem Verkehr entzogen und anderweitig verwertet wurden.