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Von den Pruͤfungs-Candidaten, welche sich
Montag den 35. März Vormittags 9 Uhr
in der Kanzlei des Kriegs-Ministeriums persönlich anzumelden haben, sind vierzehen
Tage vor diesem Termin folgende Urkunden an dasselbe einzusenden:
1) ein Taufschein zur Nachweisung, daß sie das sechszehente Lebens-Jahr zurück-
gelegt und das achtzehente noch nicht angetreten haben;
2) Zeugnisse ihrer bisherigen Lehrer über ihre Kenntnisse und strtliches Verhal-
ten; nur ausnahmsweise werden Jünglinge von unverkennbarer frühzeitiger
körperlichen und vorzüglich geistigen Entwickelung schon nach zurückgelegtem
fünfzehenten Jahre zur Prüfung zugelassen;
3) ein ärztliches Zeugniß, daß sie einen gesunden und fehlerfreien Körperbau
haben;
7) eine Urkunde, daß ihnen eine jährliche Zulage von wenigstens r50 fl. abge-
reicht werden könne.
Zugleich werden die Anforderungen, welche in wissenschaftlicher Hinsicht an die
Bewerber um die Aufnahme in die Offiziers-Bildungs-Anstalt bei der Prüfung ge-
macht werden, hiemit in Folgendem aufs Neue bekannt gemacht:
A. Religion.
Kenntniß der Hauptsäte der natürlichen und positiven Religion und ihrer
Beweise.
B. Deutsche Sprache-
a) Bekanntschaft mit den allgemeinen Begrifsen der reinen Sprach-Lehre;
b) schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Thema, ohne Fehler gegen die
Orthographie, gegen die Richtigkeit der Sprache, der Wort= und Sat-
Verbindung.
C. Französische Sprache.
a) Bekanntschaft mit den Regeln der Sprachlehre;
b) richtige Uebersetzung jeder historischen Schrift;
Tc) Uebung im Ueberseten aus dem Deutschen ins Franzöfische;
d) einige Uebung im Sprechen, mit besonderer Rücksicht auf ven Diglekr.