Contents: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 1. d. Mts. das Folgende beschlossen: 
1. Die Ziffer 11a der Anweisung zur Ausführung des Vereinszollgesetzes (zu den 88. 41, 47 
und 72), sowie der §F. 23 Absatz 3 des Eisenbahn-Zollregulativs erhalten folgenden Zusatz: 
„Wenn die eingegangenen Massengüter nach Eisenbahnstationen ohne Zollstelle weiter 
geführt werden sollen, so kann auf Antrag des Waarendisponenten, sofern ein dem 
deklarirten Gewicht entsprechender Abgabebetrag sichergestellt wird, die Verwiegung des 
leeren Wagens am Entladungsorte durch zwei auf die Wahrnehmung des Zollinteresses 
besonders verpflichtete Beamte der Bahnverwaltung vorgenommen werden, von denen 
einer Vorsteher der Station oder der Güterabfertigungsstelle oder der Vertreter eines 
solchen sein muß. Ueber das Ergebniß der Ermittelung ist von dem Zollpflichtigen 
binnen einer von dem Abfertigungsamte zu bestimmenden Frist diesem Amte eine durch 
die Beamten, welche die Verwiegung vorgenommen haben, ausgestellte Wägebescheinigung 
vorzulegen.“ 
2. In Nummer 11b Absatz 1 der Anweisung zur Ausführung des Vereinsgollgesetzes (zu den 
§§. 41, 47 und 72), sowie im §. 23 Absatz 4 des Eisenbahn-Zollregulativs werden die Worte: 
„nicht mehr als zwei Jahre“ 
abgeändert in: 
„nicht mehr als drei Jahre“. 
Berlin, den 13. Februar 1894. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
3. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, welche die Detum 
r ½ B * Ausweisung Ausweisungs. 
7 der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs: 
  
  
  
  
1.|Robert Schönborn,geboren am 30. Dezember 1868 zusschwerer Diebstahl Königlich sächsische Kreis 13. Dezember 
Schuhmachergeselle, Trautenau, Böhmen, ortsangehörig!(1 Jahr 6 Monat] hauptmannschaft v. J. 
ebendaselbst, Juchthaus, laut Er! Bautzen, 
kenntniß vom 24.Juni 
# 1892), 
b) Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2. Anselm Charvin, (geboren am 22. April 1857 zu Ceyzerien, Landstreichen, Königlich preußischer Re-. Februar 
Arbeiter, Frankreich, französischer Staatsange- gierungs = Präsident zu d. J. 
höriger, Osnabrück, 
3. Josef Firit, Schuh- geboren am 20. März 1852 zu Radnic, Landstreichen und Königlich sächsische Kreis= 11. Januar 
macher, Bezirk Pilsen, Böhmen, ortsangehörig Betteln, hauptmannschaft d. J. 
ebendaselbst, Zwickau,
	        
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